In Düsseldorf beginnt Prozess um Haus-Einsturz an der Luisenstraße
Am heutigen Tag beginnt vor dem Landgericht Düsseldorf ein aufsehenerregender Prozess, der die Stadt seit Jahren beschäftigt. Es geht um den Haus-Einsturz an der Luisenstraße, bei dem im März 2018 ein Wohnhaus teilweise einstürzte und vier Menschen ums Leben kamen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor. Im Zentrum des Prozesses steht die Frage, ob die Katastrophe durch mangelhafte Bauarbeiten oder versäumte Kontrollen verursacht wurde. Die Angehörigen der Opfer und die Öffentlichkeit erwarten nun Aufklärung über die Umstände des Unglücks und die Verantwortlichen.
Gerichtliches Verfahren beginnt: HausEinsturz in Düsseldorf-Friedrichstadt
Knapp viereinhalb Jahre nach dem Einsturz eines Hauses im Düsseldorfer Stadtteil Friedrichstadt beginnt am kommenden Mittwoch, 23. Oktober, die gerichtliche Aufarbeitung. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft fünf Angeklagten fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung vor.
Der Unfall
Am 27. Juli 2020 war bei Bauarbeiten das Hinterhaus eines Hauses an der Luisenstraße eingestürzt, zwei Arbeiter wurden verschüttet und konnten nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden.
Der Prozess
Verhandelt wird wegen der Bedeutung des Verfahrens und der voraussichtlichen Verfahrensdauer vor der großen Strafkammer des Landgerichts. Insgesamt sind 16 Verhandlungstermine bis Ende Februar 2025 angesetzt.
Die Vorwürfe
Laut Staatsanwaltschaft war eine tragende Wand im Erdgeschoss eingestürzt und hatte den Einsturz des Hauses ausgelöst. Die Wand habe die Lasten nach Durchbruchsarbeiten nicht mehr tragen können. Danach sei erst die Decke und sukzessive das Hinterhaus eingestürzt.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bei der Planung, Vorbereitung, Überwachung und Ausführung des Bauvorhabens ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben.
Die Angeklagten
Angeklagt sind vier Männer und eine Frau zwischen 52 und 71 Jahren. Laut Staatsanwaltschaft fielen bei den Ermittlungen eine mangelhafte Planung, fehlende Statikberechnung, falsche Berechnungen bei der Statik und Mängel bei der Durchführung und Überwachung der Bauarbeiten auf.
Eine sechste Person, gegen die Anklage erhoben worden war, muss sich nicht vor Gericht verantworten: Der Prüfingenieur sei, so das Landgericht, als nicht hinreichend verdächtig eingestuft worden.
Die Opfer
Zum Zeitpunkt des Einsturzes hatten sich mehrere Arbeiter in dem Haus befunden. Zwei von ihnen, 35 und 39 Jahre alt, konnten erst mehrere Tage nach dem Unglück tot geborgen werden.
Schreibe einen Kommentar