- Chefredakteur vor Gericht: FragDenStaat veröffentlicht Dokumente
- Chefredakteur vor Gericht: FragDenStaat-Gründer droht Geldstrafe für Dokumentenveröffentlichung
- Rechtsstreit um Pressefreiheit: Chefredakteur von FragDenStaat vor Landgericht wegen Dokumentenveröffentlichung
- Gesetzeslage: Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
- Verteidigung: Eingriff in die Pressefreiheit
- Journalist will grundsätzliche Klärung
- Urteil soll am 18. Oktober gesprochen werden
Chefredakteur vor Gericht: FragDenStaat veröffentlicht Dokumente
In einer aktuellen Entwicklung hat der Transparenzportal FragDenStaat sensible Dokumente veröffentlicht, die den Chefredakteur eines renommierten Mediums in einen Gerichtsprozess verwickeln. Die Veröffentlichung dieser Dokumente wirft Fragen über die Unabhängigkeit der Medien und die Freiheit der Presse auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Prozess entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die Medienlandschaft haben wird. Die Öffentlichkeit wird mit Spannung den Ausgang des Verfahrens verfolgen, um zu sehen, ob die Pressefreiheit in Deutschland weiterhin umfassend geschützt ist.
Chefredakteur vor Gericht: FragDenStaat-Gründer droht Geldstrafe für Dokumentenveröffentlichung
Der Journalist und Aktivist Arne Semsrott soll nach dem Willen der Berliner Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe zahlen, weil er Gerichtsdokumente veröffentlicht hat.
Rechtsstreit um Pressefreiheit: Chefredakteur von FragDenStaat vor Landgericht wegen Dokumentenveröffentlichung
Der Chefredakteur des Internetportals FragDenStaat hatte vor dem Landgericht eingeräumt, drei Beschlüsse des Amtsgerichts München zu Ermittlungen gegen die Klimagruppe Letzte Generation ins Netz gestellt zu haben - im Wissen, dass dies laut Gesetz verboten ist.
Bei den Dokumenten handelt es sich um Beschlüsse im Verfahren gegen die Gruppe wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es ging um Durchsuchungen bei Mitgliedern, die Beschlagnahme der Webseite sowie die Überwachung des Pressetelefons der Gruppe.
Das Vorgehen der Justiz sorgte seinerzeit für Diskussionen.
Journalist: Originaldokumente wichtig für Diskussion
Um öffentlich über den Umgang mit der Letzten Generation diskutieren zu können, brauchen wir die Originaldokumente und Zitate daraus, argumentierte Semsrott.
Die bestehende Gesetzeslage stelle eine Einschränkung der Pressefreiheit dar, die verfassungswidrig sei. In Zeiten von Fake News seien Originalquellen für eine fundierte Diskussion umso wichtiger.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt den 36-Jährigen in dem Verfahren.
Die Dokumente sind bis heute bei dem Internetportal, das sich für staatliche Transparenz einsetzt, abrufbar.
Gesetzeslage: Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Laut Anklage hat Semsrott damit gegen den Paragrafen 353d im Strafgesetzbuch (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) verstoßen.
Danach ist eine wortgetreue Veröffentlichung von Ermittlungsakten und Gerichtsentscheidungen aus laufenden Ermittlungsverfahren nicht zulässig.
Das Gesetz droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe an.
Verteidigung: Eingriff in die Pressefreiheit
Dieses Risiko nehme ich in Kauf, sagte Semsrott am Rande der Verhandlung.
Sein Verteidiger beantragte, das Verfahren vor dem Landgericht auszusetzen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.
Die bestehende Gesetzeslage verstoße gegen die Presse- und Wissenschaftsfreiheit, so der Anwalt.
Die Vorschrift sei nicht mehr zeitgemäß angesichts der Entwicklung der Medienlandschaft.
Bislang haben die Karlsruher Richter jedoch anders entschieden.
Der Gedanke hinter der Strafnorm ist, dass Zeuginnen und Zeugen sowie Laienrichter vor einem Prozess nicht beeinflusst werden sollen durch vorläufige Ermittlungsergebnisse.
Journalist will grundsätzliche Klärung
Dem angeklagten Journalisten geht es um eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage.
Darum ging er auch nicht auf das Angebot des Gerichts ein, das Verfahren gegen ihn einzustellen.
Aus Sicht des Gerichts müsse jeweils im Einzelfall abgewogen werden und im vorliegenden Fall sei die Schuld gering, so der Vorsitzende Richter Bo Meyer.
Es liegt mir fern, Herrn Semsrott an den Pranger zu stellen, betonte Oberstaatsanwalt Hild in seinem Plädoyer.
Aber dieser habe gegen das Gesetz verstoßen und seine Argumentation überzeuge ihn nicht.
Es bleibt die Möglichkeit, auch ohne wörtliche Wiedergabe, sich kritisch mit der Sache auseinanderzusetzen.
Eine konkrete Gefährdung habe es durch die Veröffentlichung nicht gegeben und es handele sich nicht um Sensationsjournalismus.
Hild beantragte darum eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Urteil soll am 18. Oktober gesprochen werden
Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall wegen der besonderen Bedeutung der Rechtsfrage im Hinblick auf die Pressefreiheit beim Landgericht und nicht beim eigentlich zuständigen Amtsgericht erhoben.
Das Urteil soll an diesem Freitag (18. Oktober) gesprochen werden, wie Richter Meyer sagte.
Zuvor steht noch das Plädoyer der Verteidigung an.
So oder so wird der Fall die Justiz wohl noch länger beschäftigen: Sollte das Landgericht den Fall nicht Karlsruhe vorlegen, sondern Semsrott verurteilen, will der Journalist alle Rechtsmittel ausschöpfen, um den Fall vor das höchste deutsche Gericht zu bringen.
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