Kritik an Gesundheitsreform: Kündigung von Schwangerschaftsabbrüchen in Frage gestellt

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Kritik an Gesundheitsreform: Kündigung von Schwangerschaftsabbrüchen in Frage gestellt

Die Gesundheitsreform, die von der Regierung beschlossen wurde, steht vor einer ernsten Kritik. Insbesondere die Kündigung von Schwangerschaftsabbrüchen in Frage gestellt. Viele Gesundheitsexperten und Frauenrechtsorganisationen äußern Bedenken gegen die Reform, da sie die Zugänglichkeit zu Schwangerschaftsabbrüchen einschränken könnte. Die Kritiker warnen vor einer Rückkehr in die Vergangenheit, in der Frauen gezwungen waren, illegale Abtreibungen durchzuführen, die ihre Gesundheit und ihr Leben gefährdeten. Die Regierung muss sich nun mit den Bedenken der Kritiker auseinandersetzen und prüfen, ob die Reform tatsächlich im Sinne der Frauen und ihrer Gesundheit ist.

Kritik an Gesundheitsreform: Kündigung von Schwangerschaftsabbrüchen in Frage gestellt

26 zivilgesellschaftliche Organisationen haben einen Vorschlag für die weitgehende Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Das Bündnis veröffentlichte am Donnerstag in Berlin einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf, der die Liberalisierung von Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche vorsieht. Abtreibungen sollen demnach nicht mehr nach dem Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und damit vollständig entkriminalisiert werden.

Der Entwurf für die gesetzliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurde von Juristinnen verfasst, darunter auch von der Rechtsprofessorin Liane Wörner. Sie war Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung des Bundes, die im April ihre Empfehlungen vorgelegt hatte. Wörner hatte die für das Thema zuständige Arbeitsgruppe koordiniert.

Gesetzentwurf für die Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 22. Schwangerschaftswoche

Gesetzentwurf für die Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 22. Schwangerschaftswoche

Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen der Kommission, die empfohlen hatte, Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft zu erlauben und nicht mehr im Strafrecht zu regulieren. Die Frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, sagte der Katholischen-Nachrichten Agentur (KNA) am Donnerstagabend, dass der vorliegende Entwurf „weder dem Schutz der betroffenen Frauen noch dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht“ werde.

Union lehnt Vorhaben zur Neuregelung von Abtreibungsgesetzgebung ab

Union lehnt Vorhaben zur Neuregelung von Abtreibungsgesetzgebung ab

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Vorstoß zur Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung ab. Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Silvia Breher, kritisierte gegenüber der KNA, dass der Entwurf die Menschenwürde des ungeborenen Lebens in Frage stelle. Das Bundesverfassungsgericht habe in dieser Frage bereits klar entschieden.

Zugleich habe der Staat in seiner Schutzpflicht für das ungeborene Leben „ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art zu ergreifen, die dazu führen, dass ein angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht“ werde. Diese verfassungsrechtliche Realität blende dieser Gesetzentwurf vollkommen aus.

Beratungen für Abtreibung soll keine Pflicht sein

Beratungen für Abtreibung soll keine Pflicht sein

Ungewollt Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, sollen dem Entwurf zufolge künftig keine verpflichtende Beratung mehr wahrnehmen müssen, das Recht auf Beratung haben sie allerdings weiterhin. Damit entfiele auch die aktuell geltende Wartefrist von mindestens drei Tagen zwischen der Beratung und dem möglichen Abbruch.

Nach der 22. Schwangerschaftswoche soll der Abbruch nur dann erlaubt sein, wenn medizinische Gründe dafür sprechen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche gelten Föten außerhalb des Mutterleibs als lebensfähig. Zudem sollen die Krankenkassen mit der weitgehenden Legalisierung die Kosten für Abbrüche übernehmen.

Bündnis aus 26 Vereinen und Organisationen

Bündnis aus 26 Vereinen und Organisationen

Unter den 26 Vereine und Organisationen, die den Vorschlag präsentierten, zählen der Bundesverband von pro familia, der Deutsche Juristinnenbund, UN Women Deutschland, ver.di, die Arbeiterwohlfahrt und die Evangelischen Frauen in Deutschland.

Kritik aus der katholischen Kirche und katholischen Sozialverbänden

Kritik aus der katholischen Kirche und katholischen Sozialverbänden

Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte, die deutschen Bischöfe träten weiterhin für den Erhalt des bestehenden Schutzkonzeptes ein. Dieses schütze sowohl die Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes. Auch der Caritasverband will keine Änderungen an der gesetzlichen Regelung.

Die Deutsche Bischofskonferenz befürchtet, dass bei der vorgeschlagenen Reform der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben werde. Auch das Bundesverfassungsgericht betone, dass spätestens mit der Einnistung der befruchteten Eizelle von einem menschlichen Leben auszugehen sei.

Hochproblematisch und in sich widersprüchlich sei es, dass gerade die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen und sein völliges Angewiesensein auf die werdende Mutter eine Begründung für eine verminderte staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Kind darstellen solle.

Weiter betonen sie, die Argumentation für eine außerstrafrechtliche Regelung sei nicht stichhaltig. Eine Kriminalisierung oder Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren sowie von Ärztinnen und Ärzten gebe es durch die derzeitige Regelung nicht. Das geltende Beratungskonzept setze auf die letztverantwortliche Entscheidung der Frau nach dem Beratungsgespräch und trage damit ihrem Selbstbestimmungsrecht Rechnung.

Caritas will Beratungspflicht beibehalten

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen warben ebenfalls für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und für die geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch. Notwendig sei ein Rechtsrahmen, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nehme.

Weiter heißt es, viele Frauen in Konfliktsituationen bräuchten Unterstützung, Schutz und Zeit, um sich entscheiden zu können. Die Beratungspflicht biete die Gewähr, dass sie durch eine Beratung in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung treffen könnten.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

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