Köln: Strafmaß für Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramtes
Im Zusammenhang mit einem Skandal um unrechtmäßige Abschiebungen hat das Landgericht Köln ein Strafmaß gegen eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramtes verhängt. Die 54-jährige Frau war wegen Vorteilnahme und Untreue angeklagt worden, nachdem sie zwischen 2015 und 2018 unrechtmäßig Ausländern Aufenthaltstitel verschafft hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte für die illegalen Aktivitäten Geld von einem Mittelsmann erhalten hatte. Die Strafe fiel mit zwei Jahren und neun Monaten Haft auf Bewährung vergleichsweise mild aus, da die Frau kooperativ war und sich reuig zeigte.
Strafmaß für Mitarbeiterin des Ausländeramtes in Köln festgelegt
Das Landgericht in Köln hat nach Angaben einer Sprecherin während der Neuverhandlung über das Strafmaß nach teils erfolgreicher Revision der Angeklagten beim Bundesgerichtshof entschieden.
In einem ersten Verfahren war die 61-Jährige wegen Urkundenfälschung im vergangenen Jahr zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Verurteilte Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramtes erhält Strafmaß
Ebenfalls neu verhandelt wurde am Mittwoch das Strafmaß im Fall von zwei Mitgliedern jener Bande, der die Frau beim Einschleusen von Ausländern geholfen hatte.
Ein 34-Jähriger wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft unter anderem wegen Einschleusens von Ausländern sowie zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft in einem weiteren Komplex verurteilt.
Ein 39-Jähriger bekam eine zur Bewährung ausgesetzte, zehnmonatige Haftstrafe.
Die Frau und drei Mitglieder der Bande waren im Juli 2023 vom Landgericht Köln verurteilt worden. Ein Beschuldigter verzichtete auf Rechtsmittel, die anderen gingen in Revision. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile gegen sie teils auf, wobei es aber nur um die Strafzumessung in einzelnen Anklagepunkten ging. Die Schuldsprüche wurden trotzdem rechtskräftig.
Der Prozess gegen mutmaßliche Schleuser hat begonnen. Das Gericht in Köln hat die Verhandlung aufgenommen.
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