In der Stadt Neuss ereignete sich ein bemerkenswerter Vorfall, der für Aufsehen sorgt. Bei einer Polizeikontrolle fiel ein Autofahrer auf, der sich einer Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht hatte. Doch das war nicht das einzige Vergehen, das der Fahrer begangen hatte. Bei der Kontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass der Mann Potenz-Honig verwendet hatte, um seine Fahrtauglichkeit zu beeinflussen. Die Verwendung von Potenz-Honig ist verboten und kann zu gravierenden Konsequenzen führen. Im Folgenden werden wir den Vorfall näher beleuchten und die Konsequenzen für den Autofahrer erörtern.
Polizei in Neuss stellt Verstöße bei Schwerpunktkontrolle fest: Geschwindigkeitsüberschreitung, Drogenkonsum und Verwendung von PotenzHonig
Zwei Männer sind bei einem Schwerpunkteinsatz der Kreispolizei am Donnerstag, 17. Oktober, auf der Jülicher Landstraße besonders aufgefallen. Ein 49-Jähriger wurde kontrolliert, weil die Kennzeichen an seinem Fahrzeug stark verkratzt waren. „Eine Überprüfung ergab, dass der Pkw zur Entstempelung ausgeschrieben war“, berichtet die Polizei. Der Wagen wurde daraufhin ordnungsgemäß entsiegelt und somit stillgelegt.
Da die Beamten zudem den Verdacht hatten, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte, wurde ein Drogenvortest gemacht. Der schlug positiv an auf Amphetamin („Speed“). Da der 49-Jährige zudem weitere Substanzen bei sich führte, bei denen es sich vermutlich ebenfalls um Amphetamin handelt, wurde ihm eine Blutprobe entnommen und seine Fahrerlaubnis sichergestellt.
In seinem Fahrzeug fanden die Beamten schließlich weitere Stoffe, offenbar einen Potenz-Honig, der nach ersten Erkenntnissen unter das Arzneimittelgesetz fällt. Entsprechende Rezepte konnte der Mann nicht vorweisen. Daher wurden nicht nur Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens unter dem Einfluss von und des Besitzes von Amphetaminen gefertigt, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, berichtet die Polizei.
Autofahrer in Neuss: Geschwindigkeitsüberschreitung und Verwendung von PotenzHonig bei Polizeikontrolle
Auch ein 31 Jahre alter Mann aus Wuppertal wird in mehreren Strafverfahren verantworten müssen. Er war ohne Führerschein unterwegs, und auch bei ihm wurde ein Drogenvortest gemacht. Dieser bestätigte auch hier den Verdacht, offenbar hatte der Mann Kokain zu sich genommen. Eine Blutprobe zur Feststellung der genauen Art und Menge der Betäubungsmittel wurde ihm entnommen.
Ebenso untersagten die Beamten ihm die Weiterfahrt. Seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wird durch das zuständige Straßenverkehrsamt überprüft.
Die Polizei weist in dem Zusammenhang auf die Gefahren hin: „Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen.“ Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Mit der Kampagne #Leben will die Polizei NRW und damit auch die Polizei im Rhein-Kreis Neuss Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksicht und Umsicht animieren. Mit dem Schriftzug #Leben werden regelmäßig Schwerpunkteinsätze für mehr Sicherheit im Straßenverkehr durchgeführt. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle mit schwerst verletzten Personen dauerhaft zu reduzieren.
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