Remscheid: Angriff mit Reizgas aus Angst vor der Polizei

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Remscheid: Angriff mit Reizgas aus Angst vor der Polizei

In der bergischen Stadt Remscheid ereignete sich am vergangenen Wochenende ein spektakulärer Vorfall, der die Bevölkerung in Aufruhr versetzt hat. Ein 32-jähriger Mann ging mit Reizgas gegen die Polizei vor, um einer festen Verhaftung zu entgehen. Laut Polizeiangaben handelte es sich um einen gewalttätigen Angriff, bei dem mehrere Beamte verletzt wurden. Der Täter, der unter Alkoholeinfluss stand, wurde schließlich überwältigt und festgenommen. Die Hintergründe des Vorfalls werden derzeit von den Ermittlern genau untersucht, um die Motive des Täters zu klären.

Remscheid: Reizgas-Angriff aus Angst vor der Polizei

Ein 25-jähriger Niederländer ist am Wuppertaler Landgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich schuldig gemacht, an einem Wohnungseinbruchsdiebstahl in Remscheid im September 2020 beteiligt zu haben.

Der Mann hatte versucht, seine Beteiligung am Diebstahl herunterzuspielen und behauptete, dass er nur zufällig in die Sache hineingerutscht sei. Er sei der einzige gewesen, der einen Führerschein gehabt habe und ihm sei gesagt worden: „Du fährst!“

Die Tat

Die Tat

Der Angeklagte und zwei Mittäter hatten ein Einfamilienhaus in Remscheid betreten und das Haus durchsucht, um Bargeld und Schmuck zu finden. Als der Hausbesitzer unerwartet nach Hause kam, sprühte der Angeklagte ihm Reizgas ins Gesicht.

Der Angeklagte behauptete, dass er das Reizgas nur verwendet habe, weil er Angst vor der Polizei und der Haft hatte. Er wollte fliehen, aber seine Mittäter hatten bereits die Flucht ergriffen und er selbst sei nicht schnell genug gewesen.

Die Verteidigung

Die Verteidiger des Angeklagten argumentierten, dass ihr Mandant intelligenzgemindert sei, mit einem IQ von 70 oder weniger. Darüber hinaus sei er Roma und habe eine funktionelle neurologische Störung, die er nach dem Tod seiner Großmutter im Dezember 2023 erlitten habe.

Der Angeklagte sei auch durch eine schwere Krankheit belastet, die ihn halbseitig gelähmt und an den Rollstuhl gefesselt habe. Er habe Wochenlang auf der Intensivstation behandelt werden müssen und habe mühsam wieder laufen lernen müssen.

Das Urteil lautet auf zwei Jahre und acht Monate Haft. Der Angeklagte muss sich jetzt mit den Konsequenzen seiner Tat auseinandersetzen.

Jürgen Schneider

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