Woher das Erzbistum Köln die Verantwortung für Täterpriester abwälzt

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Woher das Erzbistum Köln die Verantwortung für Täterpriester abwälzt

Das Erzbistum Köln steht erneut in der Kritik, nachdem bekannt wurde, dass es erneut die Verantwortung für die Taten von Täterpriestern abwälzt. Die Frage nach der Verantwortung für die von Priestern begangenen Missbrauchsfälle ist nach wie vor ein offenes Problem in der katholischen Kirche. Das Erzbistum Köln versucht, die Schuld von sich zu schieben und die Verantwortung auf andere zu übertragen. Doch dies ist keine Lösung für die Opfer und ihre Familien, die nach wie vor auf Gerechtigkeit und Aufklärung warten.

Kölner Erzbistum entgeht Euro-Schmerzensgeld

Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass das Erzbistum Köln voraussichtlich keine 830.000 Euro Schmerzensgeld an die Opferin eines Missbrauchsfalls zahlen muss. Dies trotz hundertfachen Missbrauchs durch einen katholischen Priester in den 1970er-Jahren.

Täterpriester: Kölner Erzbistum verweist Verantwortung ab

Täterpriester: Kölner Erzbistum verweist Verantwortung ab

Laut der Argumentation des Vorsitzenden Richters Jörg Michael Bern kann die Kirche als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Verbrechen des Priesters nicht in Mithaftung genommen werden. Es gibt eine Trennung zwischen Amtsausübung und sonstigem Handeln, sagte Bern.

Der Priester hatte die Klägerin Melanie F. in den 1970er-Jahren als Pflegekind aufgenommen, was eine Entscheidung des Jugendamts war. Aus diesem Grund hätte auch das Jugendamt prüfen müssen, ob der Priester dafür geeignet war, das Sorgerecht zu bekommen, so Bern.

Vor dem Kölner Landgericht waren zwei Rechtsauffassungen aufeinander getroffen: Aus staatlich juristischer Sicht greift eine Amtshaftung erst, wenn die Tat im öffentlichen Amt selbst ausgeübt wird. Die Missbrauchstaten des Priesters U. an Melanie F. wurden als Privatmann begangen und stehen nicht im Zusammenhang mit seinen Dienstpflichten.

Die Verteidigung argumentierte mit dem dogmatischen Selbstverständnis der Kirche vom Weiheamt. Ein Priester sei danach nicht nur zeitweilig im Dienst, er ist es jederzeit und überall, ist ohne Einschränkung verfügbar. Aus dieser Ganzhingabe leitet sich auch die Zölibatspflicht ab.

Kritik an der Entscheidung

Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke kritisierte die Entscheidung des Landgerichts. Das Landgericht hat mit einem 'völlig diffusen Amtsbegriff operiert', sagte Lüdecke. Die Taktik der katholischen Kirche ist aufgegangen: nämlich Verantwortung wegzuwischen und Betroffene auch damit zu entmutigen. Das ist ihr jetzt auf massive Weise gelungen.

Lüdecke nannte die Entscheidung eine knallharte Machtdemonstration und fragte sich, wie die Kirche moralisch überhaupt noch Land gewinnen will.

Hintergrund

Der Fall ist vielschichtig: So soll der damalige Kardinal Joseph Höffner (1906-1987) über den Antrag von Pfarrer U. nachgedacht und die Aufnahme des Pflegekindes unter zwei Bedingungen erlaubt haben: das Kind müsse getauft, eine Haushälterin eingestellt werden. Eine solche Person aber hat es nie gegeben, was auch nie kontrolliert wurde.

Nach eigener Aussage habe Melanie F. im Pfarrhaus nicht einmal ein eigenes Bett besessen. Wer hatte damals die Kontrollpflicht? Das Jugendamt, das Melanie F. aus dem Bonner Kinderheim dem Bistum anvertraut habe? Oder die Bistumsleitung?

Sobald es aber darum geht, wirklich belastbare Verantwortung zu übernehmen, versucht sie, vom staatlichen Gericht einen Freibrief zu erwirken, sagte Lüdecke.

Melanie F. war ihrem Täter viele Jahre schutzlos ausgeliefert: Die heute 57-Jährige wurde in den 1970 und -80er Jahren hundertfach aufs Schwerste missbraucht. Zweimal wurde sie schwanger, beim ersten Mal war sie 15 Jahre alt; beide Male wurde die Schwangerschaft abgebrochen.

Dass Pfarrer U. 2022 zu zwölf Jahren Haft verurteilt und vom Vatikan aus dem Klerikerstand entlassen wurde, ist seinen Missbrauchstaten jüngeren Datums geschuldet, da die Taten an Melanie F. im strafrechtlichen Sinne verjährt waren.

Das Erzbistum Köln aber hatte auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dadurch eine Klärung vor Gericht erst ermöglicht.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

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