Grundsicherung: Vielzahl von Rentnern hängt von der Ergänzungsleistung ab
In Deutschland hängen immer mehr Rentner von der Ergänzungsleistung der Grundsicherung ab, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Laut aktuellen Zahlen erreicht die Zahl der Betroffenen einen neuen Höchststand. Viele Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, erhalten nur eine geringe Rente, die nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Deshalb müssen sie auf die Ergänzungsleistung angewiesen sein, um ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Die Frage, warum dies so ist und wie sich dies auf die Betroffenen auswirkt, soll in diesem Artikel näher beleuchtet werden.
Altersarmut erreicht Rekord: Senioren erhalten Sozialhilfe
Im ersten Quartal 2024 bezogen 719.330 Senioren die sogenannte Grundsicherung im Alter. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts auf Anfrage der BSW-Gruppe im Bundestag hervor. Der Übersicht zufolge ist das ein Höchstwert und ein Anstieg um knapp 35.000 im Vergleich zum März 2023. Seit 2015 gab es einen Anstieg um rund 40 Prozent (511.915).
Rentner in Not: Immer mehr Menschen im Rentenalter sind in Deutschland auf Sozialhilfe angewiesen. Die Zahlen enthalten dabei Rentner, die Grundsicherung zusätzlich zu ihrer Altersrente beziehen, weil diese zu niedrig ist - aber auch Menschen ohne Rentenbezug.
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht sagte der Zeitung: „Das Allzeithoch bei der Altersarmut ist das nächste Armutszeugnis für die Ampel.“ Die Entwicklung zeige, „dass das deutsche Rentensystem viele alte Menschen zu entwürdigender Armut verdammt“.
Schon im März war bekanntgeworden, dass die Zahl der Altersrentnerinnen und -rentner, die zusätzlich Grundsicherung beziehen, in den vergangenen Jahren gestiegen war - von rund 414.000 Ende 2020 auf 469.000 im vergangenen September.
Eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung erläuterte dagegen bereits Anfang März, dass der Zuwachs der Altersrentnerinnen und -rentner mit Grundsicherung hauptsächlich auf die Auswirkungen einer Freibetragsregelung zurückzuführen sei. Diese war mit der Anfang 2021 gestarteten Grundrente eingeführt worden.
Das Ziel war, dass Menschen mit besonders geringem Lohn Altersbezüge über der Grundsicherung erhalten. Wer mindestens 33 Jahre Beiträge für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege geleistet, aber besonders wenig verdient hat, kann seit Januar 2021 einen zusätzlichen Freibetrag bei der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung im Alter geltend machen. So sind 2021 bis zu 223 Euro der Rente bei der Grundsicherung anrechnungsfrei geblieben, 2023 bis zu 251 Euro.
„Wer also mit seinem Einkommen bisher knapp über einem Grundsicherungsanspruch lag, kann durch den neuen (jährlich steigenden) Freibetrag anspruchsberechtigt werden“, sagte die Sprecherin.
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