Mönchengladbach: 18-jähriger junge Mann wird in Odenkirchen durch Messer-Drohung bedroht
In der Nacht zum Mittwoch ereignete sich in Odenkirchen, einem Stadtteil von Mönchengladbach, ein erschreckender Vorfall. Ein 18-jähriger junge Mann wurde von einem unbekannten Täter mit einem Messer bedroht. Laut Augenzeugenberichten geschah dies gegen 22.45 Uhr in der Hauptstraße von Odenkirchen. Der junge Mann wurde von dem Täter ohne erkennbaren Grund angesprochen und mit dem Messer bedroht, bevor er flüchten konnte. Die Polizei wurde sofort alarmiert und sucht nun nach dem Täter. Die Ermittlungen laufen derzeit auf Hochtouren, um den Hintergrund des Vorfalls zu klären.
Mönchengladbach: Jugendlicher überfällt und bedroht 18-Jährigen mit Messer in Odenkirchen
In der Nacht zu Freitag, dem 5. Juli, ist in Odenkirchen ein 18-Jähriger Opfer eines Raubüberfalls geworden. Der Täter, ein junger Mann, bedrohte das Opfer mit einem Messer, um an sein Portemonnaie zu kommen.
Der Vorfall
Der 18-Jährige hielt sich gegen 0.30 Uhr auf einem Parkplatz in der Nähe der Kreuzung Rostocker Straße/Wiedemannstraße auf. Dort näherte sich ein junger Mann und forderte das Portemonnaie. Um seine Forderung zu unterstreichen, hielt der Täter ein Messer in der Hand.
In diesem Moment fuhr ein Auto vorbei, was den Räuber kurz ablenkte. Der 18-Jährige nutzte diese Gelegenheit, um in seinen Rucksack zu greifen und eine Soft-Air-Waffe hervorzuziehen. Als der Unbekannte das bemerkte, floh er in Richtung eines Stichweges, der zur Von-der-Helm-Straße führt.
Die Fahndung
Die Polizei fahndet nach dem Tatverdächtigen, der wie folgt beschrieben wird: Er ist circa 14 bis 18 Jahre alt, zwischen 1,75 Meter und 1,85 Meter groß und hat eine schlanke Figur. Er hat keinen Bart und trug zum Tatzeitpunkt schwarze Kleidung, eine schwarze Basecap und weiße Adidas-Schuhe.
Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zur Identität des Tatverdächtigen machen können, sich unter der Rufnummer 02161 290 zu melden.
Wichtig: Soft-Air-Waffen
Die Polizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Soft-Air-Waffen eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, da diese mit echten Schusswaffen verwechselt werden können. Maßgeblich dafür ist das äußere Erscheinungsbild (Anscheinswaffen). Darüber hinaus kann auch die jeweilige Ausführung der entsprechenden Waffe dazu führen, dass diese den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegt.
Konkret sind Soft-Air-Waffen nur dann Spielzeugwaffen, wenn die Geschossenergie nicht mehr als 0,5 Joule beträgt. Erwerben und dürfen Sie sie nur dann, wenn diese Waffen nicht wie echte Schusswaffen aussehen, so die Polizei.
Rat der Polizei
Die Polizei rät, dass man im Falle eines Konfliktes, bei dem ein Messer eingesetzt wird, nicht die Konfrontation suchen sollte, sondern fliehen sollte. Man sollte umgehend den Notruf 110 wählen. Man sollte sich in solchen Situationen nicht durch sein Verhalten in erhöhte Gefahr bringen. Der eigene Einsatz von mitgeführten Waffen kann zur Eskalation beitragen.
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