Neue Richtlinien für das städtische Schallschutzfensterprogramm
Die Stadtverwaltung plant, die Richtlinien für das städtische Schallschutzfensterprogramm anzupassen. Ziel dieser Änderung ist es, mehr Bürgern zu helfen, die unter Lärmbelastung leiden. Konkret soll der Auslösewert des Geräuschpegels von 68 dB(A) auf 58 bei Tag und von 70 dB(A) auf 60 bei Nacht gesenkt werden.
Dies bedeutet, dass die sogenannten Auslösepegel reduziert werden. Es muss also weniger laut sein, damit eine Förderung beantragt werden kann. Eine Zunahme von 10 dB(A) entspricht etwa einer Verdopplung der Lautstärke.
Mehr Tempolimits gegen Lärm
Die Stadtverwaltung begründet diesen Anpassungswunsch damit, dass so ein größerer Adressatenkreis mit einer ebenfalls hohen Lärmbelastung angesprochen werden könne. Die insgesamt 50.000 Euro, die jährlich für die Förderung im städtischen Haushalt vorgesehen sind, werden bisher nur zu etwa der Hälfte genutzt.
Die Änderung der Richtlinien soll dafür sorgen, dass die Finanzmittel noch zielgerichteter verwendet werden. Eine Erhöhung des jährlichen Ansatzes ist derweil nicht geplant. Die neue Richtlinie zum städtischen Schallschutzfensterprogramm soll am 1. August 2024 in Kraft treten und die bisherige ersetzen.
Förderung für private Schallschutzmaßnahmen
Hintergrund des Programms ist, dass Bürgern Zuschüsse für private Schallschutzmaßnahmen gewährt werden sollen – etwa dann, wenn andere lärmmindernde Maßnahmen nicht greifen oder der Bereich besonders lärmbelastet ist.
Förderfähig ist – insofern die Grenzwerte überschritten sind – der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen einschließlich ihrer Rahmen und gegebenenfalls Rollladenkästen sowie schallgedämmte Lüfter in Schlaf- und Aufenthaltsräumen. Fensterbänke, Rahmenverbreiterungen und Verblendungen werden nicht gefördert.
Nach dem Einbau dürfen die Innenlärmpegel nicht mehr die Werte von 40 dB(A) am Tag und 30 dB(A) bei Nacht überschreiten. Die maximale Fördersumme ist abhängig von der erforderlichen Schallschutzklasse. Mit der Änderung der Richtlinie wird der Zuschuss aber erhöht.
Bei einer Schallschutzklasse 4 darf die anteilige Förderung maximal 3500 Euro pro Quadratmeter Fenster- beziehungsweise Türfläche betragen. Bei Schallschutzklasse 5 maximal 4500 Euro. Der Zuschuss darf einen Anteil von 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
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