AKW Grafenrheinfeld: Mann behindert Sprengung von Kühltürmen – Schadenersatzforderung?

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AKW Grafenrheinfeld: Mann behindert Sprengung von Kühltürmen – Schadenersatzforderung?

Ein sensationeller Vorfall hat sich am AKW Grafenrheinfeld ereignet. Ein Mann hat die Sprengung von Kühltürmen behindert, was zu einer gewaltigen Verzögerung des Abrissprozesses geführt hat. Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob der Mann Schadenersatz fordern kann. Die Hintergründe des Vorfalls sind noch unklar, aber es ist bekannt, dass der Mann aktiv gegen den Abriss der Kühltürme protestiert hat. Die Folgen dieses Zwischenfalls werden nun genau untersucht, um zu klären, ob der Mann tatsächlich Anspruch auf Schadenersatzforderung hat.

Störaktion vor Sprengung: AKW-Türme in Grafenrheinfeld erfolgreich gesprengt - Schadenersatzforderung in Frage gestellt

Störaktion vor Sprengung: AKW-Türme in Grafenrheinfeld erfolgreich gesprengt - Schadenersatzforderung in Frage gestellt

Nach einer Störaktion eines Mannes vor der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld prüft der Kraftwerksbetreiber Schadenersatzansprüche. Laut einer Sprecherin von Preussenelektra in Hannover können derzeit keine Angaben zur Höhe der Mehrkosten gemacht werden, da die Ermittlung erst läuft.

Polizei prüft Schadenersatzforderung

Auch die Polizei prüft, ob sie dem Mann die Kosten für den Einsatz von Rettungskräften, darunter eigens angeforderte Höhenretter, in Rechnung stellen kann, wie eine Polizeisprecherin sagte.

Verzögerte Sprengung

Die Sprengung der Kühltürme verzögerte sich um etwa eineinhalb Stunden, nachdem der 36-Jährige kurz vor der für vergangenen Freitagabend geplanten Sprengung auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert war.

Polizei ermittelt

Die Polizei ermittelt seither gegen den Mann wegen möglicher Nötigung und Hausfriedensbruchs sowie wegen eines Verstoßes gegen eine geltende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt.

Allgemeinverfügung

In der Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 13. August geht es um den Absperrbereich in der Zeit vor und nach der Sprengung. Darin heißt es unter anderem: „Zuwiderhandlungen gegen das Betretungsverbot können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR belegt werden.“

Atomkraftbefürworter?

Der 36-Jährige, wahrscheinlich ein Atomkraftbefürworter, war nach seiner Aktion zeitweise in Gewahrsam genommen worden.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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