Alternative für Deutschland geht gegen Gerichtsentscheid zu Medien und Wahlparty vor

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Alternative für Deutschland geht gegen Gerichtsentscheid zu Medien und Wahlparty vor

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat beschlossen, gegen einen Gerichtsentscheid vorzugehen, der die Partei zu einer Änderung ihrer Wahlparty-Strategie zwang. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die AfD ihre Medien-Präsenz zum Wahlkampf zu reduzieren habe, um eine fairen Wahl zu gewährleisten. Die AfD sieht darin eine Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit und will jetzt gegen diese Entscheidung vorgehen. Die Partei argumentiert, dass die Entscheidung des Gerichts unverhältnismäßig sei und ihre Chancen bei der Wahl beeinträchtige. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.

AfD tritt gegen Gerichtsbeschluss in Medien und Wahlparty

Die Alternative für Deutschland (AfD) legt Widerspruch und Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss ein, nach dem sie von ihr ausgeschlossenen Journalisten doch Zutritt zu ihrer Wahlparty am Wahlsonntag in Thüringen geben muss.

Rechtsstreit vor

Rechtsstreit vor

Ein Parteisprecher der AfD bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt, dass Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Erfurt eingelegt worden sei. Zudem habe seine Partei Beschwerde beim Thüringer Verfassungsgericht in Weimar eingelegt, weil sie ihre Prozessrechte missachtet sehe.

AfD muss Medien grundsätzlich bei Wahlparty zulassen

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, die Springer-Marken „Bild“ und „Welt“ sowie die Tageszeitung „Taz“ hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der Wahlparty, über die sie berichten wollen, vorzugehen. Sie sehen die Pressefreiheit bedroht.

Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews - häufig sind viele prominente Vertreter einer Partei vor Ort.

Das Landgericht Erfurt hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den klagenden Medienhäusern recht gegeben. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig, weil die AfD Widerspruch einlegte.

Eine Gerichtssprecherin teilte auf dpa-Anfrage mit, nächster Schritt ist nun eine mündliche Verhandlung an diesem Samstag (11 Uhr) vor dem Landgericht Erfurt.

Was darf sich die AfD noch erlauben?

Die Lage ist zwei Tage vor dem Wahltag unklar. Es ist nicht absehbar, ob es bis Sonntag noch zu weiteren Entscheidungen kommt.

Ein Sprecher des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ teilte auf Anfrage mit: „Sollte der Beschluss am Sonntagabend Bestand haben, hat die Redaktion vor, die ihr zugesprochenen Rechte auch wahrzunehmen.“

Das Landgericht erläuterte, dass eine einstweilige Verfügung trotz eines eingegangenen Widerspruchs weiterhin Gültigkeit besitzt und zwar solange bis diese nicht aufgehoben wurde.

Der AfD-Sprecher begründete Widerspruch und Beschwerde damit, dass das Landgericht Erfurt der AfD ohne Not nicht die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben habe. Aus seiner Entscheidung ergebe sich der mögliche Anspruch anderer Medienvertreter, zugelassen zu werden. Das würde die vorhandene Platzkapazität sprengen - die üblichen Sicherheitsstandards müssten eingehalten werden.

Es gebe Interesse von deutlich über 100 Medienvertretern, zu der AfD-Wahlparty zu kommen, sagte der Parteisprecher.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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