Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen ab November möglich: So gehen Sie vor
Ab dem kommenden Monat November können Menschen in Deutschland ihre Geschlechtseinträge und Vornamen offiziell ändern lassen, ohne dass dafür ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Diese Änderung ist das Ergebnis einer Reform des Personenstandsrechts, die am 1. November in Kraft tritt. Mit dieser Neuerung soll es einfacher werden, die eigene Geschlechtsidentität anzuerkennen und zu leben. Bislang mussten Menschen, die ihr Geschlecht ändern wollten, ein langwieriges und teures Verfahren durchlaufen. Nun können sie ihre Daten einfach und schnell ändern lassen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, um Ihre Geschlechtseinträge und Vornamen zu ändern.
Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen ab November möglich: Prozedere erklärt
Ab dem 1. November wird es in Deutschland möglich sein, den ab Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag auf Antrag zu berichtigen. Auch der Vorname kann in diesem Zuge geändert werden - dem neuen Selbstbestimmungsgesetz sei Dank. Die Vorbereitung dafür können Interessierte bereits heute treffen.
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Schritte zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen
Schritt 1: Anmeldung bei einem Standesamt
Teilen Sie einem Standesamt Ihrer Wahl persönlich oder schriftlich mit, dass Sie Gebrauch vom neuen Selbstbestimmungsgesetz machen und Ihr Geschlecht sowie eventuell den Vornamen berichtigen lassen möchten. Laut Finanztest bieten einige Standesämter dafür sogar ein eigenes Onlineformular an. Nach der Anmeldung müssen Sie grundsätzlich drei Monate lang warten. Deswegen können Sie diesen Schritt auch schon heute - vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes - angehen.
Schritt 2: Persönliche Erklärung bei dem Standesamt
Machen Sie einen Termin für Ihre persönliche Erklärung bei dem Standesamt, bei dem Sie die Änderungen angemeldet haben. Nehmen Sie zum Termin sämtliche Ausweisdokumente, die Geburtsurkunde und gegebenenfalls eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. In dem Termin erklären Sie dann, wie der Geschlechtseintrag künftig vermerkt und ob und inwiefern der Vorname geändert werden soll. Lassen Sie sich hierfür nicht länger als sechs Monate Zeit, weil die Anmeldung sonst erneut vorgenommen werden muss.
Schritt 3: Übermittlung an die Meldebehörde
Das gewählte Standesamt übermittelt die neuen Daten an Ihr Geburtsstandesamt, wo anschließend eine neue Geburtsurkunde beantragt werden kann.
Achtung: Besondere Regelungen für Minderjährige
Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung zwar selbst abgeben, benötigen aber die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Fehlt die Zustimmung, müssen Minderjährige sie mithilfe des Familiengerichts erstreiten.
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