Anklagen gegen den NRW-Justizminister: Streit um Zeugen im Untersuchungsausschuss
Im Zentrum der aktuellen politischen Debatte in Nordrhein-Westfalen steht der NRW-Justizminister, gegen den Anklagen erhoben wurden. Der Streit um Zeugen im Untersuchungsausschuss hat sich zu einem richtigen Politikum entwickelt. Die Opposition wirft dem Minister vor, dass er versucht, die Zeugenbefragung zu behindern und die Wahrheit zu vertuschen. Der Minister selbst weist diese Vorwürfe zurück und spricht von einer „Hexenjagd“ gegen ihn. Die Frage, die sich stellt, ist, ob der Minister tatsächlich versucht, die Justiz zu beeinflussen oder ob es sich hier um eine politische Kampagne handelt.
Justizminister im Kreuzfeuer: Streit über Zeugen im Untersuchungsausschuss eskaliert
Im Untersuchungsausschuss zur Richteraffäre gibt es Streit um die Zeugen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat der für Montag geplanten Vernehmung einer Richterin und Referatsleiterin des Ministeriums widersprochen.
Das Justizministerium hatte zuvor beim Gericht angefragt, ob es Bedenken gibt, bestimmten Zeugen Aussagegenehmigungen zu erteilen. Dies interpretiert die Opposition nun als Aufforderung, der geplanten Aussage zu widersprechen.
„Wir sind über dieses Vorgehen des Justizministers mehr als verwundert. Es ist allein seine Aufgabe, über Aussagegenehmigungen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entscheiden. Hierfür das Oberverwaltungsgericht einzuspannen, lässt sich nicht anders deuten als der Versuch, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern“, hatte SPD-Obfrau Nadja Lüders der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ gesagt.
Ein Sprecher des Justizministeriums wies dies auf dpa-Anfrage „entschieden zurück“: „Wir müssen prüfen, ob wir mit unseren Aussagegenehmigungen andere Verfahren gefährden. Das ist der ordnungsgemäße Umgang mit dem Oberverwaltungsgericht und unsere Pflicht“, sagte er.
Richteraffäre: Justizministeriums Vorgehen gegen Zeugen Aussage sorgt für Empörung
Gegen die ebenfalls für Montag geplante Aussage eines Abteilungsleiters des Ministeriums hat das Oberverwaltungsgericht keine Einwände. Der Untersuchungsausschuss will prüfen, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab, oder die Kompetenz der Bewerber.
Das Oberverwaltungsgericht hatte gegen die Personalentscheidung in eigener Sache keine Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hatte die OVG-Entscheidung dann aber teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sahen Anhaltspunkte für eine Vorfestlegung, denen nicht ausreichend nachgegangen worden sei.
Den Zuschlag der Landesregierung hatte eine erst spät ins Verfahren eingestiegene Bewerberin erhalten, bei der es sich um eine Duz-Bekanntschaft und ehemalige Kollegin von NRW-Justizminister Limbach handelt. Die hatte ihr Interesse bei einem privaten Abendessen mit dem Minister bekundet und schließlich die Zustimmung der Landesregierung erhalten.
Ein unterlegener Bundesrichter, der sich ebenfalls auf das OVG-Präsidentenamt beworben hatte, war dagegen vor Gericht gezogen. Er hatte eidesstattlich versichert, einen Anruf des Justiziars der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erhalten zu haben. In dem Telefonat habe dieser ihn aufgefordert, seine Bewerbung zurückzuziehen. Koalitionskreise in Düsseldorf hätten sich auf die Frau geeinigt.
Schreibe einen Kommentar