Augsburg: Die Polizei-„Wasserschlacht“ hat weitere Auswirkungen
In der schwäbischen Metropole Augsburg hat die Polizei-„Wasserschlacht“ vom vergangenen Wochenende weitere Auswirkungen. Die Ereignisse, bei denen hunderte von Litern Wasser zwischen Polizisten und Demonstranten ausgetauscht wurden, haben zu einer breiten öffentlichen Debatte geführt. Die Frage nach der Angemessenheit der Polizeimaßnahmen wird immer lauter und die Forderungen nach Konsequenzen für die Beteiligten werden immer lauter. Die Stadtspitze muss sich jetzt mit den Folgen des Vorfalls auseinandersetzen und nach Wegen suchen, um die Gesellschaft zusammenzubringen.
Polizei-Wasserschlacht hat weitere Auswirkungen: Urteil und personelle Konsequenzen
Am 22. August 2024 wurde das Urteil gegen den Polizisten Maximilian K. gesprochen, der am Rande des Bundesligaspiels Augsburg gegen Gladbach vor einem Jahr einen Schuss abgegeben hatte.
Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung wurde Maximilian K. zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er wird damit nicht mehr als Polizist arbeiten.
In dem viel beachteten Prozess blieb jedoch nicht nur offen, warum der Beamte aus dem Unterstützungskommando (USK) der Bereitschaftspolizei im Rahmen einer Wasserschlacht bei 33 Grad zu seiner Dienstwaffe gegriffen hatte.
Der Angeklagte berief sich auf Erinnerungslücken und ging davon aus, dass ein Reflex die Situation ausgelöst habe – verursacht durch die zahlreichen Schusstrainings im Rahmen seiner Ausbildung.
Auch das Verhalten seiner Kollegen am Tag der Tat, in den Vernehmungen und vor Gericht warf Fragen auf. Mehr abgestimmte Aussagen sind fast nicht denkbar, sagte Richter Christian Kern.
Zudem glaubte er den Zeugen nicht, dass der Vorfall intern nicht besprochen worden sei.
Der Landtagsabgeordnete Max Deisenhofer (Grüne) hakte eine Woche nach der Urteilsverkündung im Rahmen einer schriftlichen Anfrage an das Innenministerium in Bayern noch einmal nach.
Der Politiker hatte die Ermittlungen seit 2023 eng begleitet. Durch die Antwort des Ministeriums, von der die Augsburger Allgemeine zuerst berichtete, sind nun weitere personelle Konsequenzen bekannt geworden.
Alle Polizisten, die damals an der Wasserschlacht beteiligt waren, wurden aus dem USK entfernt, inklusiver zweier Vorgesetzter.
Wasserpistolen sind kein Einsatzmittel der Polizei
Das Innenministerium macht deutlich: Das Ausüben von ,Wasserschlachten‘ und das Mitführen von Wasserpistolen im Einsatz gehört nicht zum normalen ,Dienstgebaren‘ und ist mithin zu unterlassen. Wasserpistolen sind kein Einsatzmittel der Polizei.
Die Spielzeugwasserpistolen sollen an jenem heißen Sommertag vor 14 Monaten nicht zum ersten Mal aufgetaucht sein. Zudem sollen mit Einweghandschuhen Wasserbomben gebaut worden sein.
Maximilian K. verfehlte mit dem Schuss aus seiner Dienstwaffe nur um Zentimeter den Kopf eines Kollegen, zu diesem Zeitpunkt lief bereits die Nachspielzeit der Partie zwischen dem FC Augsburg und Borussia (Endstand 4:4), die Beamten waren an diesem Tag für die Gäste aus Gladbach zuständig, die nur Minuten später aus dem Stadion strömten.
Der Transporter des FPMG Supporters Club, in den das Projektil einschlug, war zum Glück leer.
Dem Ansehen der Polizei schwer geschadet
Die Ermittlungen lieferten weitere Erkenntnisse über das Gebaren in der betroffenen USK-Einheit. In einer Chatgruppe fragte einer der Polizisten einen anderen, ob der Hurensohn von Staatsanwalt ihn auch schon vernommen habe.
Mit ihren peinlichen und unglaubwürdigen Erinnerungslücken im Strafprozess haben sie dem Ansehen der bayerischen Polizei insgesamt schwer geschadet, sagte der Landtagsabgeordnete Deisenhofer der Augsburger Allgemeinen.
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