Außenpolizist in Koblenz verliert Job nach Käse-Diebstahl bei Unfall

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Außenpolizist in Koblenz verliert Job nach Käse-Diebstahl bei Unfall

In Koblenz ist ein Außenpolizist sein Arbeitsplatz losgeworden, nachdem er bei einem Unfall Käse gestohlen hatte. Der Vorfall ereignete sich während eines Einsatzes, bei dem der Polizist als Ersthelfer tätig war. Statt sich um die Unfallopfer zu kümmern, nutzte er die Gelegenheit, um Käseprodukte aus einem beschädigten Fahrzeug zu entwenden. Die Tat wurde jedoch aufgezeichnet und der Polizist wurde daraufhin entlassen. Die Vorfälle haben in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt und haben die Frage aufgeworfen, ob die Integrität der Polizei in Frage gestellt wird.

Polizist in Koblenz verliert Job nach KäseDiebstahl bei Unfall - Berufung zurückgewiesen

Polizist in Koblenz verliert Job nach KäseDiebstahl bei Unfall - Berufung zurückgewiesen

Ein Polizist aus Koblenz hat seinen Job verloren, nachdem er während eines Einsatzes bei einem Unfall rund 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umgekippten LKW gestohlen hatte. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun eine Berufung des Mannes zurückgewiesen und die Entscheidung damit bestätigt.

Der Polizist, der bei der Autobahnpolizei gearbeitet hatte, sollte bei einem Einsatz eine Unfallstelle absichern. Stattdessen fuhr er mit einem Polizeibus in die Nähe des beschädigten LKW-Containers und forderte den dortigen Mitarbeiter einer Bergungsfirma auf, ihm mehrere Käsepakete zu überreichen. Insgesamt stahl er neun Käse Pakete mit jeweils 20 Kilogramm im Wert von 554 Euro.

Ein Teil der Pakete brachte der Beklagte auf die Dienststelle. Es sei davon auszugehen, dass er auch einige für sich und seine Freunde und Verwandten behält habe. In der Berufung gab der Beamte an, der Käse sei praktisch nichts mehr wert gewesen und er habe ihn vor der Vernichtung retten wollen. Er selbst esse überhaupt keinen Cheddar-Käse.

Das Gericht sah dies jedoch anders: Der Mann habe während des Dienstes in Uniform und mit seiner Dienstwaffe einen Diebstahl begangen. Mit diesem Verhalten habe der Beklagte dem Ansehen der Polizei des Landes in hohem Maße geschadet, teilte es mit. Es komme dabei auch nicht darauf an, ob der Käse nur noch einen geringen Wert gehabt habe. Es sei eigentlich die Pflicht des Beamten gewesen, einen Diebstahl zu verhindern.

In einem vorherigen Strafverfahren war der Polizist in einem minderschweren Fall verwarnt worden. Das Gericht behielt sich vor, eine Geldstrafe über 90 Tagessätze zu je 25 Euro zu verhängen. Nach dem Ende des Strafverfahrens setzte das Land ein Disziplinarverfahren in Gang. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt wird. Dagegen legte dieser Berufung ein - vergeblich.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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