Bedburg-Hau: Lebenslange Freiheitsstrafe für Kissenmord in der Psychiatrie

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Bedburg-Hau: Lebenslange Freiheitsstrafe für Kissenmord in der Psychiatrie

In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Landgericht Kleve einen 44-jährigen Mann wegen Mordes an einem Patienten in einer psychiatrischen Klinik in Bedburg-Hau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Geschworene hatte im November 2020 einen 54-jährigen Mitpatienten mit einem Kissen erdrosselt, um ihn zu töten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vorsätzlich und mit bedingtem Vorsatz gehandelt hatte. Die Verteidigung hatte auf eine schwere psychische Erkrankung des Angeklagten hingewiesen, aber das Gericht kam zu dem Schluss, dass dies die Schuld des Angeklagten nicht minderte.

Lebenslange Haft für grausamen Kissenmord in Psychiatrie Bedburg-Hau

Am 22. Januar dieses Jahres, kurz vor 23 Uhr, beging eine Patientin einer offenen Psychiatriestation in Bedburg-Hau einen grausamen Mord an ihrer Mitpatientin. Die 56-jährige Täterin griff zum Kissen, tränkte es in Essigessenz und drückte es ihrem auf dem Bett liegenden Opfer, einer 84-jährigen Frau, auf das Gesicht. Minutenlang, so lang, bis das Opfer sich vor Krämpfen in die Zunge biss und schließlich den Erstickungstod starb.

Dann begab sich die Täterin zur Nachtschwester und berichtete ihr, dass sie gerade ihre Zimmernachbarin umgebracht habe. Reanimationsversuche beim Opfer blieben erfolglos – der Notarzt konnte nur noch den Tod der Seniorin feststellen.

Bevor die Täterin von der Polizei weggebracht wurde, sprach der Stationsleiter noch mit ihr. Ihr berichtete die Frau davon, dass sie Stimmen gehört habe und dass die Mitpatientin sich gewünscht habe, nicht mehr nach Hause, sondern lieber zu ihrem verstorbenen Mann zu wollen. Es waren die letzten Aussagen, die die Täterin zu der Tötung machte.

Vor Gericht schwieg die 56-jährige Angeklagte – sie schwieg am ersten Verhandlungstag Anfang August und schwieg auch bei der Prozessfortsetzung am Donnerstag, die mit ihrer Verurteilung endete. Es war Mord, sagte die Schwurkammer des Landgerichtes Kleve. Die Strafe: lebenslang.

Das Plädoyer im Mordprozess

Das Plädoyer im Mordprozess

Lebenslang wegen Mordes beantragten sowohl Staatsanwalt als auch Nebenklagevertreter. Letzterer sah neben dem Mordmerkmal der Heimtücke auch das der Grausamkeit als erfüllt an.

Die Verteidigerin sah das Merkmal der Heimtücke nicht sicher als erfüllt an und beantragte daher eine Verurteilung mit gemildertem Strafrahmen.

Mord, weil die Angeklagte ihr Opfer vorsätzlich getötet habe und weil das Mordmotiv der Heimtücke erfüllt sei, erklärte der Vorsitzende Richter. Es sei sehr wahrscheinlich, dass das Opfer zu Beginn der Tat geschlafen habe, zumindest aber lag die 84-jährige Frau unter beruhigendem Tabletteneinfluss ruhend auf dem Bett. Der schlafende Mensch – das „Paradebeispiel“ für eine arg- und wehrlose Person, sagte der Richter.

War die Angeklagte vermindert schuldfähig? Das sei nicht festzustellen, sagt die Kammer, und beruft sich dabei auch auf die Ausführungen des Sachverständigen. „Schwerst depressiv“ sei die Angeklagte, habe bereits mit 18 Jahren die erste depressive Episode durchlebt, sagt der Gutachter vor Gericht.

Hinreichende Hinweise auf einen Wahn gebe es in ihrer Vorgeschichte jedoch nicht – und auch während der Begutachtung habe sie dies verneint.

Wie kam es zu dem Mord im Schlaf?

Wie kam es zu dem Mord im Schlaf?

Bleibt die Frage nach dem Warum. Einen Streit zwischen den beiden gab es nicht – Zeugen berichten, dass sie überhaupt keine Differenzen gegeben hätte.

„Ich bin seit über 40 Jahren in der Psychiatrie tätig. Ich habe für diesen Fall kein Erklärungsmodell“, sagt der Sachverständige.

Zumindest kein forensisches. Einen zumindest denkbaren „psychodynamischen“ Erklärungsansatz schiebt er hinterher: Die Tötung war vielleicht altruistisch, die Angeklagte wollte das Opfer erlösen, zum verstorbenen Ehemann im Himmel bringen.

Einen weiteren Erklärungsansatz diskutiert der Vorsitzende in der Urteilsbegründung: Tötung auf Verlangen. Die Strafe dafür wäre maximal fünf Jahre. Doch dazu hat die Angeklagte vor Gericht ebenfalls keine Angaben gemacht – und die Kammer sieht auch keine Hinweise darauf.

„Von einem ausdrücklichen Verlangen der Getöteten, dass sie umgebracht werden möchte, hat weder die Angeklagte noch sonst irgendjemand berichtet. Auch haben wir hier gehört, dass es ihr mittlerweile wieder besser ging und dass sie neuen Lebensmut gefasst hatte.“

Das Warum, es bleibt offen – und lässt vor allem die Angehörigen im Gerichtssaal fragend zurück.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

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