Blauzungenkrankheit bei einem Schaf in Meerbusch festgestellt

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Blauzungenkrankheit bei einem Schaf in Meerbusch festgestellt

In der nordrhein-westfälischen Gemeinde Meerbusch ist ein Fall der Blauzungenkrankheit bei einem Schaf festgestellt worden. Dies teilte das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss mit. Die Blauzungenkrankheit, auch bekannt als Culicoides, ist eine virusbedingte Krankheit, die durch Insektenstiche übertragen wird und vor allem bei Weidetieren auftritt. Die betroffene Schafsherde wurde sofort unter Quarantäne gestellt, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern.

Blauzungenkrankheit bei Schaf in Meerbusch festgestellt: Veterinäramt berichtet über den Ausbruch

Das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss hat in dieser Woche den Ausbruch des Bluetongue-Virus (BTV3) bei einem Schaf aus einer Hobbyhaltung in Meerbusch nachgewiesen. Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist.

Die empfänglichen Arten für die Blauzungenerkrankung sind alle Wiederkäuer wie Rind, Schaf und Ziege, Wildwiederkäuer und auch Lamas und Alpakas. Das betroffene Tier zeigte die für die Erkrankung klassischen Symptome wie Fieber, Apathie, Absonderung von der Herde, Maulerosionen sowie einen geröteten schmerzhaften Kronsaum an den Klauen, wodurch eine Lahmheit erkennbar war.

Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. Die Symptome zeigen sich etwa sieben bis acht Tage nach der Infektion. Bei Rindern scheinen die Krankheitssymptome schwächer ausgeprägt zu sein als bei Schafen, so die Beobachtungen von Experten.

Die Krankheit wird durch Stechinsekten (Gnitzen) übertragen, daher tritt die Blauzunge saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf. Gegen BTV3 wurden bereits Impfstoffe entwickelt, die sich aktuell noch im Zulassungsverfahren befinden. Durch eine Eilverordnung ist jedoch die Anwendung von drei Impfstoffen zum Schutz der Tiere gestattet.

Die Impfung bietet zurzeit den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und Ausbreitung. Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes. Um die Übertragung der Krankheit durch Gnitzen zu verhindern, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden.

Die Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an. Daher empfiehlt das Veterinäramt, die Tiere in diesen Zeiträumen in Ställe zu bringen. Aufgrund des Ausbruchs ändert sich der BTV-Status des Rhein-Kreis-Neuss nicht, da durch frühere BT-Nachweise ganz NRW, Niedersachsen, Bremen und Hessen nicht mehr als „frei von BT“ gelten.

Wiederkäuer dürfen von NRW aus nicht ohne Behandlung gegen Insekten und eine Blutuntersuchung in BTV-freie Bundesländer und in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU transportiert werden.

Hintergrund

Hintergrund

Die Blauzungenkrankheit trat im August 2006 erstmals in Mitteleuropa im Dreiländereck bei Aachen auf niederländischer Seite auf. In den Jahren 2007 und 2008 konnte eine kontinuierliche Ausbreitung der BT in Deutschland festgestellt werden. Deutschland galt zuletzt als frei von der Blauzungenkrankheit, jedoch breitet es sich seit 2023 von den Niederlanden kommend erneut aus.

Andreas Bauer

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