Blauzungenkrankheit im Rhein-Kreis: Auswirkungen auf Viehhäler
In Rhein-Kreis ist die Blauzungenkrankheit, eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei Wiederkäuern auftritt, wieder aufgetreten. Die Ausbrüche haben bereits erhebliche Auswirkungen auf die Viehhälter in der Region. Die Krankheit, die durch Insekten wie Mücken und Gnitzen übertragen wird, kann bei den Tieren zu schweren Krankheitsverläufen und sogar zum Tod führen. Die Landwirte und Viehhändler sind daher aufgerufen, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Erster Fall von Blauzungenkrankheit im Rhein-Kreis Neuss nachgewiesen
Bei einem Schaf aus einer Hobbyhaltung in Meerbusch wurde in dieser Woche das Bluetongue-Virus (BTV3) nachgewiesen, wie das Veterinäramt des Kreises mitteilte. Das betroffene Tier zeigte die für die Erkrankung klassischen Symptome wie Fieber, Apathie, Absonderung von der Herde, Maulerosionen sowie einen geröteten schmerzhaften Kronsaum an den Klauen, wodurch eine Lahmheit erkennbar war.
Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. Die gute Nachricht: Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Auch Produkte wie Milch und Fleisch können bedenkenlos verzehrt werden und unterliegen auch keinen Handelsbeschränkungen.
Blauzungenkrankheit: Anzeigepflichtige Tierseuche
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit (BT) laut Veterinäramt um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Empfängliche Arten für die Blauzungenerkrankung sind alle Wiederkäuer wie Rind, Schaf und Ziege, Wildwiederkäuer und auch Lamas und Alpakas – auch wenn die Symptome bei Rindern im Vergleich zu Schafen schwächer ausgeprägt zu sein scheinen.
Die Krankheit wird durch Stechinsekten (Gnitzen) übertragen, daher tritt die Blauzunge saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf. Den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und Ausbreitung bietet zurzeit die Impfung. Die hierfür entwickelten Impfstoffe befinden sich aktuell noch im Zulassungsverfahren. Durch eine Eilverordnung ist jedoch die Anwendung von drei Impfstoffen zum Schutz der Tiere gestattet.
Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes. Außerdem empfiehlt das Veterinäramt die Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln (Repellentien) und die Unterbringungen der Tiere in Ställen zwischen zwischen Abend- und Morgendämmerung (wenn die Gnitzen besonders aktiv sind).
Aufgrund des Ausbruchs ändert sich der BTV-Status des Rhein-Kreis-Neuss nicht.
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