Bonn: Heimkind der Jugendhilfe missbraucht, Strafe für Erzieherin
In der Jugendhilfe in Bonn ist ein skandalöser Vorfall aufgedeckt worden, der die Öffentlichkeit schockiert hat. Ein Heimkind wurde von einer Erzieherin missbraucht, die für die Betreuung des Kindes verantwortlich war. Dieser traurige Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Sicherheitslücken in der Jugendhilfe und fordert eine umfassende Überprüfung der bestehenden Strukturen. Die Erzieherin wurde inzwischen verurteilt und muss eine angemessene Strafe für ihr unverantwortliches Verhalten absitzen.
Strafe für Erzieherin nach Missbrauch von Heimkind
Das Bonner Landgericht hat am Dienstag, dem 2. Juli 2024, eine 33-jährige Erzieherin wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Angeklagte hatte mit einem 14-jährigen Heimkind, das sie in einer Wohngruppe der Bonner Jugendhilfe betreute, in den Jahren 2020 und 2021 regelmäßig Geschlechtsverkehr gehabt. In dem Prozess hatte die Bonner Erzieherin, die in der Jugendhilfe-Einrichtung neun Jahre gearbeitet hatte, ein Teilgeständnis abgelegt.
Sie hatte bestritten, dass der Junge – wie ursprünglich auch angeklagt – beim ersten einvernehmlichen Sex erst 13 Jahre alt gewesen war; sie hätten sich von Anfang an sehr gut verstanden. Bei einem Spaziergang hatte der Junge – wie auch im Urteil der Jugendschutzkammer festgestellt – die Initiative ergriffen und seine Erzieherin geküsst.
Die 33-Jährige habe sich nicht weiter gewehrt und sich auf die sexuelle Beziehung eingelassen. Die Staatsanwältin hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert; auch die Verteidigung hatte auf eine Strafe mit Bewährung plädiert.
Eine Bewährung jedoch kam für die Bonner Richter nicht infrage. Ein Heimkind, das häufig schwer traumatisiert sei, brauche einen ganz besonderen Schutz. „Es ist kein Freiwild“ so der Kammervorsitzende im Urteil. Allein aus generalpräventiven Gründen müsse ein „so schlimmer Fall Konsequenzen haben“.
Bonn: Jugendhilfe-Erzieherin wegen sexuellen Missbrauchs zu Haft verurteilt
Die Erzieherin wurde aufgrund ihres Verhaltens zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Fall flog auf, nachdem die Erzieherin eine weitere Liaison mit einem 18-jährigen Ex-Heimkind entwickelte und der eifersüchtige 14-Jährige mit der Geschichte zur Heimleitung ging.
Hier jedoch wurde ihm zunächst nicht geglaubt. Erst eine Lehrerin, an die sich der tief enttäuschte Junge schließlich gewandt hatte, meldete den Fall dem Jugendamt.
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