Bonn: Regierung beschließt Eckpunkte für ein Weltraumgesetz
Die Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenden Regelung des Weltraumverkehrs in Deutschland getan. In einer Sitzung des Kabinetts wurden die Eckpunkte für ein Weltraumgesetz beschlossen, das die Grundlage für eine gesetzliche Regelung des Weltraumsektors in Deutschland schaffen soll. Mit diesem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Weltraums durch deutsche Unternehmen und Organisationen verbessert werden. Ziel ist es, Deutschland als Weltraum-Nation zu etablieren und die Wirtschaft und die Forschung im Bereich der Raumfahrt zu fördern.
Bonn beschließt Eckpunkte für nationales Weltraumgesetz
In der Raumfahrt sind immer mehr private Unternehmen unterwegs – die zum Beispiel Kleinstsatelliten ins All bringen. Dazu soll es künftig Regeln etwa zu Haftungsfragen sowie Genehmigungsverfahren geben. Das Bundeskabinett beschloss Eckpunkte für ein nationales Weltraumgesetz.
Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für nationales Weltraumgesetz
Das Gesetz solle Fragen der zivilen (Betriebs-)Sicherheit von Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen regeln und damit einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Weltraumschrott leisten, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Anna Christmann, Koordinatorin der Bundesregierung für die deutsche Luft- und Raumfahrt, sagte, ein Weltraumgesetz werde für Verkehrssicherheit und damit Nachhaltigkeit deutscher Weltraumaktivitäten sorgen. Es solle zugleich so ausgestaltet sein, dass es zu einem innovativen und wettbewerbsfähigen Standort für Raumfahrtunternehmen beitrage.
In den Eckpunkten heißt es, zwar sei der Raumfahrtsektor in Deutschland derzeit noch überwiegend von staatlichen Aufträgen geprägt. „Mittlerweile drängen jedoch auch hierzulande immer mehr private Weltraumakteure auf den Markt.“ Deutschland sei völkerrechtlich verpflichtet, die Aktivitäten dieser privaten Akteure einem Genehmigungserfordernis zu unterwerfen und fortlaufend zu überwachen. Das Gesetz solle einen Genehmigungsvorbehalt für Weltraumaktivitäten vorsehen. Eine noch zu bestimmende Behörde soll Weltraumaktivitäten überwachen und erforderliche Anordnungen treffen können.