Brüggen: Verdächtige Vergewaltigung in Bracht

Index

Brüggen: Verdächtige Vergewaltigung in Bracht

Die Polizei im Kreis Viersen hat einen Verdachtigen festgenommen, der im Verdacht steht, eine Vergewaltigung in Bracht, einem Ortsteil von Brüggen, begangen zu haben. Laut ersten Ermittlungen geschah der Vorfall in der Nacht zum Dienstag in einem Wohngebiet in Bracht. Die Ermittler haben inzwischen einen 30-jährigen Mann festgenommen, der sich zurzeit in polizeilicher Untersuchungshaft befindet. Die weiteren Ermittlungen laufen derzeit auf Hochtouren, um alle Umstände des Vorfalls aufzuklären. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, sich mit etwaigen Informationen an die Ermittler zu wenden.

Zweifelhafte Tat in Bracht: Zwei Männer müssen sich wegen mutmaßlicher Vergewaltigung verantworten

Seit Montag, 19. August, müssen sich zwei Männer vor dem Amtsgericht Krefeld wegen mutmaßlicher Vergewaltigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im Juli 2022 eine junge Frau in einem Auto auf einem Parkplatz in Bracht zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Bracht: Geschlechtsverkehr durch Zwang

Bracht: Geschlechtsverkehr durch Zwang

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, die mutmaßliche Geschädigte, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, zuerst einvernehmlich intim geworden zu sein, aber während des Geschlechtsverkehrs darum gebeten zu haben, aufzuhören. Der erste Angeklagte soll diesem Wunsch nachgekommen sein. Anschließend soll der zweite Angeklagte in das Auto gestiegen sein und mit der mutmaßlich Geschädigten zu einem nicht weit entfernten anderen Parkplatz an einem Sportplatz gefahren sein.

Dort soll er sich an der Frau vergangen haben. Nachdem er das Auto verlassen hatte, soll der erste Angeklagte erneut in das Auto eingestiegen sein und begonnen haben, gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Bevor er diesen vollständig abgeschlossen hatte, soll es der Frau unter erheblichem Krafteinsatz gelungen sein, den Angeklagten von sich wegzustoßen und aus dem Auto zu fliehen.

Der zweite Angeklagte erklärte dem Gericht, wie der Abend vor zwei Jahren aus seiner Sicht abgelaufen sei. Der erste Angeklagte, sein Cousin, habe ihn gebeten, ihn zu fahren, weil dieser selbst keinen Führerschein hat. Gemeinsam hätten sie zwei junge Frauen abgeholt. Schließlich wurde auf einem Parkplatz Flaschendrehen gespielt. Die vier jungen Menschen hätten sich Pflichtaufgaben gestellt. So sei es dazu gekommen, dass sein Cousin, der erste Angeklagte und die mutmaßlich Geschädigte allein zum Auto gegangen seien.

Er habe damit nichts zutun gehabt und zuerst sei ihm auch nicht aufgefallen, dass die beiden in sein Auto gingen. Als er es sah, sei er sauer auf seinen Cousin gewesen. Der erste Angeklagte machte keine Angaben zur Tatnacht und hüllte sich in Schweigen.

Auffällig war vor allem der Partnerlook der beiden Angeklagten, die beide in einem weißen Pullover erschienen. Während des ersten Prozesstages wurden zwei Zeuginnen gehört. Die erste: Eine Freundin der mutmaßlich Geschädigten, die in der Tatnacht mit ihr und den Angeklagten zusammen unterwegs war.

Ihre Aussage deckte sich zu Beginn einigermaßen mit der Aussage des zweiten Angeklagten. Doch die Geschehnisse auf dem Parkplatz in Bracht deckten sich mehr mit dem, was aus der Anklageschrift hervorging. Sie selbst habe gesehen, wie die beiden miteinander im Auto verschwanden. Der zweite Angeklagte habe sie davon abgehalten, die beiden zu stören. Als die Autotür wieder aufging, sei der erste Angeklagte nur in Boxershorts bekleidet herausgekommen. Die mutmaßlich Geschädigte sei im Auto geblieben.

Woraufhin der zweite Angeklagte eingestiegen sei und mit der jungen Frau auf den genannten anderen Parkplatz, nahe eines Sportplatzes gefahren sei. Der erste Angeklagte habe sich laut Zeugin zu Fuß entfernt mit der Aussage, er müsse zur Toilette. Sie sei zunächst zurückgeblieben und habe versucht, telefonisch Hilfe zu erreichen. Was auf dem anderen Parkplatz geschah, wisse die Zeugin nur aus den Erzählungen ihrer Freundin.

Als zweite Person trat die Großmutter der mutmaßlich Geschädigten in den Zeugenstand. Sie sagte aus, dass sie zwei Tage nach der Tatnacht mit ihrer Enkelin in den Urlaub geflogen sei. Dort habe die junge Frau ihrer Großmutter von dem Vorfall erzählt. Sie habe ihre Enkelin zum Arzt begleitet. Dort habe man aber, möglicherweise weil die mutmaßliche Tat schon mehrere Tage zurücklag, nichts mehr feststellen können.

Mehrfach kam es während der Verhandlung zu Diskussionen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft beziehungsweise zwischen Verteidigung und Richter. Der objektive Blick auf die Sache wurde von der Verteidigung der Angeklagten infrage gestellt. Der Fortsetzungstermin für den Prozess ist für den 9. September 2024 angesetzt. Dann soll voraussichtlich auch die mutmaßlich Geschädigte gehört werden.

Jürgen Schneider

Als Experte für die Seite Haren Suche schreibe ich regelmäßig Artikel für die Nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Mein Name ist Jürgen und ich liefere stets die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine jahrelange Erfahrung im Journalismus ermöglicht es mir, fundierte und gut recherchierte Inhalte zu präsentieren, die Leserinnen und Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner Leidenschaft für die Wahrheit und einem Blick für die Details strebe ich danach, die Leserschaft stets bestmöglich zu informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up