Bundesgericht verhängt Geldstrafe gegen Klimaaktivisten nach Angriff auf die Berliner Weltzeituhr

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Bundesgericht verhängt Geldstrafe gegen Klimaaktivisten nach Angriff auf die Berliner Weltzeituhr

In einem bekannt gewordenen Urteil hat das Bundesgericht in Deutschland eine Geldstrafe gegen eine Gruppe von Klimaaktivisten verhängt. Die Aktivisten hatten im vergangenen Jahr die Berliner Weltzeituhr, ein Symbol der Hauptstadt, beschädigt. Die Aktion war Teil einer landesweiten Klimaschutzkampagne, bei der Proteste und Aktionen in verschiedenen Städten stattfanden. Das Gericht sah es als schweren Verstoß gegen das Eigentum an und verurteilte die Aktivisten zu einer Geldstrafe. Die Entscheidung des Bundesgerichts ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Verurteilte Klimaaktivisten müssen hohe Strafen zahlen

Verurteilte Klimaaktivisten müssen hohe Strafen zahlen

Neun Monate nach einer Farbattacke auf die Weltzeituhr am Berliner Alexanderplatz hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag vier Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt.

Sie erhielten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung Strafen zwischen 600 und 2100 Euro, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Dem Urteil zufolge hatten die vier Mitglieder der Gruppe Letzte Generation die Anlage im Oktober mit orangener Farbe besprüht. Klimaaktivisten protestieren am Stuttgarter Flughafen

Insgesamt acht Personen nutzten Sprühdosen und umgebaute Feuerlöscher, um die Weltzeituhr zu besprühen. Eine Aktivistin kletterte über eine Leiter auf das Dach der Uhr.

Laut Staatsanwaltschaft ließ sich die Farbe nur mithilfe einer Hochdruck-Wasser-Technik entfernen. Die Kosten für die Instandsetzung der bekannten Touristenattraktion sollen demnach mindestens rund 16.000 Euro betragen haben.

Die Weltzeituhr zeigt die Zeitzonen der Erde und darin liegender Städte. Wenige Wochen vor der Aktion am Alexanderplatz hatten Mitglieder der Letzten Generation das Brandenburger Tor mit oranger Farbe besprüht.

Eine Aktivistin kündigte vor Gericht an, sich bald auf einer Flugbahn festkleben zu wollen. Ein Aktivist erklärte hingegen, an Protesten dieser Art künftig nicht mehr teilnehmen zu wollen.

Diese Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten ist ein wichtiger Schritt, um Klimaaktivisten von Gesetzesübertretungen abzuschrecken und die öffentliche Ordnung zu schützen.

Hans Schäfer

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