Bundesgerichtshof: Ansprüche bei verspäteten Flügen verfallen erst nach drei Jahren Traducción al alemán: Bundesgerichtshof: Ansprüche bei verschle

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Bundesgerichtshof: Ansprüche bei verspäteten Flügen verfallen erst nach drei Jahren

Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich gefällten Urteil entschieden, dass Ansprüche von Flugpassagieren bei verspäteten Flügen erst nach drei Jahren verfallen. Dies bedeutet, dass Passagiere, die von einer Flugverspätung betroffen waren, noch längere Zeit Ansprüche auf Entschädigung geltend machen können. Betroffene Fluggäste können nunmehr auch noch nach längerer Zeit ihre Rechte wahrnehmen und eine Entschädigung für die erlittenen Unannehmlichkeiten fordern. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird für viele Fluggäste, die Opfer von Flugverspätungen wurden, eine willkommene Nachricht sein.

Bundesgerichtshof klärt: Ansprüche bei verschleppten Flügen verfallen erst nach drei Jahren

Bundesgerichtshof klärt: Ansprüche bei verschleppten Flügen verfallen erst nach drei Jahren

Bei einer Pauschalreise, die von einer Flugannullierung oder -verspätung betroffen ist, steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. Dieser Anspruch verjährt erst nach drei Jahren, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied.

Normalerweise verjähren Schadenersatzansprüche wegen Reisemängeln bei Pauschalreisen nach zwei Jahren. Doch in diesem Fall ging es um eine besondere Situation: Zwei Passagiere flogen im Mai 2019 mit Air Cairo von Düsseldorf nach Scharm el-Scheich in Ägypten. Der Flug war Teil einer Pauschalreise, landete jedoch mehr als dreieinhalb Stunden verspätet in Ägypten.

Die beiden Passagiere traten ihre Ansprüche an den Rechtsdienstleister Flightright ab, der fast drei Jahre später, im März 2022, vor dem Amtsgericht Düsseldorf klagte und 800 Euro Ausgleichszahlung forderte. Das Amtsgericht verurteilte die Fluggesellschaft zur Zahlung, was das Düsseldorfer Landgericht später bestätigte.

Dagegen wandte sich die Airline an den BGH, argumentierend, dass mögliche Ansprüche verjährt seien. Doch der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Urteil aus Düsseldorf. Die Ansprüche verjähren nicht nach zwei Jahren, wie es bei Pauschalreisen normalerweise der Fall ist.

Der BGH entschied, dass Ausgleichsansprüche nach der europäischen Fluggastrechteverordnung nicht unter die zweijährige Verjährungsfrist fallen, auch wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war. Die Fluggesellschaft muss also zahlen, entschied der BGH.

Der BGH erklärte, dass Ansprüche wegen Reisemängeln und Ansprüche wegen Flugverspätung normalerweise gegen unterschiedliche Schuldner gerichtet sind – den Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft. Dies ändere nichts an den unterschiedlichen Verjährungsfristen, erklärte der BGH.

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Rechte der Flugpassagiere. Sie haben nun drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche wegen Verspätung durchzusetzen.

Martin Schmid

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