Der Bund plant die Verschärfung des Bürgergeldes
Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld zu verschärfen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, dass Menschen, die langfristig arbeitslos sind, wieder schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ziel ist es, die Anreize zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen und die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung zu reduzieren. Die geplanten Änderungen sollen auch die Transparenz und Fairness des Systems verbessern. In Zukunft sollen Menschen, die ohne triftigen Grund eine Arbeit ablehnen, mit Sanktionen rechnen müssen. Die Reform soll sofortiges Handeln ermöglichen und die Effizienz des Systems steigern.
Bund plant strengere Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verschärfung der Regeln für Bürgergeld-Empfänger beschlossen. Künftig müssen Personen, die eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnen, mit einer deutlichen Kürzung ihrer Grundsicherung rechnen.
Die Straferhöhung beträgt 30 Prozent und gilt für drei Monate. Darüber hinaus sollen Bürgergeld-Empfänger, die Schwarzarbeit leisten, mit einer Minderung ihrer Leistung rechnen müssen. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden.
Verschärfte Regeln für Bürgergeld: Straferhöhung bei Ablehnung einer Arbeit
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte: Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.
Die Verschärfungen beim Bürgergeld gehören zur sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Dahinter steht der Gedanke, mit strengeren Regeln mehr Menschen in Arbeit zu bringen.
Künftig soll bei Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme das Bürgergeld sofort um ein Drittel gekürzt werden können – für drei Monate.
Weitere Änderungen sehen vor, dass die sogenannte Karenzzeit für eigenes Vermögen von zwölf auf sechs Monate verkürzt wird. Die Änderungen müssen noch im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden und können voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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