Der Justizminister unter Spannung – der große Richterstreit in Nordrhein-Westfalen setzt sich fort.
In Nordrhein-Westfalen eskaliert der Konflikt zwischen der Justiz und der Landesregierung. Der Justizminister steht unter immer stärkerem Druck, nachdem die Richter in NRW massiv gegen die Justizreform protestiert haben. Die Situation spitzt sich zu, denn die Richter sehen ihre Unabhängigkeit bedroht und wehren sich gegen die geplanten Einschnitte bei den Personalkosten. Der Streit zwischen der Justiz und der Politik verschärft sich, während die Bevölkerung auf eine Lösung wartet. In diesem Artikel werden wir die Hintergründe des Konflikts näher beleuchten und analysieren, welche Folgen dieser Streit für die Justiz in NRW haben könnte.
Richterstreit in NRW: Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde teilweise statt
Im Streit um einen der höchsten Richterposten in Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines Bewerbers um die Stelle teilweise stattgegeben. Es kam zu dem Schluss, dass das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster die Argumente des Beschwerdeführers nicht genug gewürdigt hat.
Der Fall geht damit erneut an Münster zurück, es muss neu entschieden werden. Es geht dabei um die Besetzung des Präsidentinnen-Postens des besagten Oberverwaltungsgerichts.
Justizminister Limbach unter Druck: Verfassungsgericht wirft ihm politische Einflussnahme auf Richterwahl vor
Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) wehrt sich gegen den Verdacht, er oder die Landesregierung insgesamt hätten den Posten nicht aus fachlichen, sondern aus politischen Gründen einer Wunsch-Kandidatin zugeschustert – es habe auf die Personalwahl also politische Einflussnahme gegeben. Limbach hat dies stets zurückgewiesen, es wäre auch illegal.
Der Kläger, dessen Verfassungsbeschwerde nun teilweise erfolgreich war, ist selbst ein Bundesrichter. Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte er geltend gemacht, die Auswahlentscheidung durch Justizminister Limbach sei „im Wege einer politischen Vorfestlegung zugunsten der Mitbewerberin aufgrund deren Geschlechts getroffen worden“, fasste das Verfassungsgericht die Ausgangslage zusammen.
„Noch bevor deren dienstliche Beurteilung vorgelegen habe, habe der Minister ihm gegenüber von einem ,Vorsprung‘ der Mitbewerberin gesprochen und ihm den Rückzug seiner Bewerbung nahegelegt.“ Er hatte über diese Vorgänge auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Werde so etwas vorgetragen, „muss das Gericht diese Umstände zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes aufklären und würdigen. Dem ist das Oberverwaltungsgericht hier nicht hinreichend nachgekommen“, so das Verfassungsgericht.
Es habe mit einer „nicht tragfähigen Begründung“ angenommen, es gebe keinen tauglichen Ansatzpunkt, um anzunehmen, dass der Minister voreingenommen sei.
Der Beschluss der letzten Instanz werde aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. „Dieses wird zu klären haben, ob tatsächlich eine unzulässige Vorfestlegung des Ministers gegeben war“, hieß es vom Verfassungsgericht.
„Ich will mehr Rechtsklarheit, ich will mehr Transparenz“ NRW-Justizminister zu Richterposten
Andere Aspekte der Verfassungsbeschwerde, die sich um weitere angebliche Mängel des Auswahlverfahrens und die Begründung der Bewerberauswahl drehten, wies das Verfassungsgericht ab. „Der Beschwerdeführer hat einen Verfassungsverstoß insoweit nicht hinreichend substantiiert dargelegt“, teilte es mit.
Der Fall beschäftigt die Justiz schon lange. Zunächst hatten zwei Verwaltungsgerichte die geplante Stellenbesetzung nach Klagen von unterlegenen Bewerbern die Stellenbesetzung gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht gab zuletzt dem Land NRW Recht.
Der Präsidentinnenposten ist mittlerweile seit rund drei Jahren unbesetzt. Derzeit läuft neben der juristischen Bearbeitung ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der die Vorgänge rund um die Stellenvergabe aufklären soll.
Unstrittig ist, dass es im Laufe des Besetzungsverfahrens eine ganze Reihe von Bewerbergesprächen mit Regierungsvertretern gegeben hatte; Inhalt und Zweck dieser Unterredungen bleiben strittig.
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