Deutsche Justiz: Anti-Folter-Kommission warnt vor Missständen in Haftanstalten
Die Anti-Folter-Kommission hat in einem aktuellen Bericht ernsthafte Vorwürfe gegen die deutsche Justiz erhoben. Laut dem Bericht gibt es in deutschen Haftanstalten systematische Missstände, die die Menschenrechte von Gefangenen verletzen. Die Kommission warnt vor einer Kultur der Straffreiheit, die in den Gefängnissen herrscht. Dieser Zustand ermöglicht es, dass Folter und Misshandlungen ungestraft bleiben. Die Anti-Folter-Kommission fordert deshalb umgehende Reformen, um die Rechte der Gefangenen zu schützen und die Menschenrechte in Deutschland zu stärken.
Foltergefahr in deutschen Gefängnissen: Nationale Stelle kritisiert Missstände
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter kritisiert einzelne Haftanstalten und Psychiatrien in Deutschland für ihre Praktiken. In einem Jahresbericht werden schwere Missstände aufgezeigt, die eine erniedrigende Situation für die betroffenen Gefangenen darstellen und zu einer menschunwürdigen Unterbringung führen.
In je einem Gefängnis im Saarland und in Baden-Württemberg haben sich je zwei Häftlinge eine neun Quadratmeter große Zelle mit nur einer räumlich nicht abgetrennten Toilette teilen müssen. Dieser Zustand sei unzumutbar und verstoße gegen die Menschenrechte.
Psychiatrische Einrichtungen: Menschunwürdige Bedingungen
In psychiatrischen Einrichtungen in Deutschland seien Menschen in Räumen ohne Toilette eingeschlossen gewesen. In einer Psychiatrie in Baden-Württemberg standen den Patientinnen und Patienten demnach für ihre Notdurft zum Teil nur Bettpfannen und Urinflaschen zur Verfügung. Durch die Videoüberwachung sei zudem jede Benutzung dieser auf einem Monitor sichtbar gewesen.
Abschiebungen: Kindeswohl nicht ausreichend beachtet
Auch Abschiebungen werden in dem Bericht erwähnt. In einem Fall schoben die Behörden – entgegen einem richterlichen Beschluss – einen Mann aus Nigeria ab. Regelmäßig wird laut der nationalen Stellen bei Abschiebungen das Kindeswohl nicht ausreichend beachtet, etwa weil die Kinder bei Sammelabschiebungen von ihren Eltern getrennt werden.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist im Rahmen eines Anti-Folter-Übereinkommens der Vereinten Nationen tätig. Sie soll die Einhaltung von Grundrechten in allen Einrichtungen in Deutschland kontrollieren, in denen Menschen die Freiheit entzogen wird oder Freiheitsentzug folgen könnte – etwa bei stationären Grenzkontrollen.
Die Missstände in den Haftanstalten und psychiatrischen Einrichtungen müssen unbedingt behoben werden, um die Menschenrechte zu schützen und die Würde der betroffenen Personen zu respektieren.
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