Deutsche Person wird Ungarn ausgeliefert - Karlsruher Entscheidung zu spät

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Deutsche Person wird Ungarn ausgeliefert - Karlsruher Entscheidung zu spät

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass eine deutsche Person an Ungarn aussgeliefert werden muss. Dieses Urteil löst beträchtliche Kritik aus, da die Entscheidung zu spät kam, um die Auslieferung zu verhindern. Die deutsche Staatsbürgerschaft hat damit keinen Schutz mehr vor der Auslieferung an ein anderes Land. Dieser Fall wirft grundsätzliche Fragen auf über die Zukunft der Menschenrechte in Deutschland und die Rolle der Justiz in solchen Fällen. In den kommenden Tagen werden wir näher auf die Hintergründe und Konsequenzen dieses Urteils eingehen.

Karlsruher Entscheidung zu spät: Deutsche Person wird Ungarn ausgeliefert

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn untersagt - allerdings kam die Entscheidung zu spät.

Die betroffene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als Maja bekannt ist, wurde knapp eine Stunde zuvor an die ungarischen Behörden übergeben, teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft am Freitag dem Bundesgericht mit, wie es in einer Mitteilung aus Karlsruhe hieß.

Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung zu spät für die betroffene Person

Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung zu spät für die betroffene Person

In dem Verfahren geht es um eine 23-jährige in Jena geborene Person, die seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung sein soll, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen.

Parallel ermittele in Deutschland die Bundesanwaltschaft wegen desselben Vorwurfs, sagte Verteidiger Sven Richwin der Deutschen Presse-Agentur.

Die linksextremistische Szene in Deutschland wächst. Maja wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß nach Angaben des Verteidigers Richwin in Sachsen in der Haftanstalt Dresden ein.

Hintergrund sind gewaltsame Angriffe auf vermutete Rechtsextremisten. In der Zeit vom 9. bis zum 11. Februar 2023 soll seine Mandatsperson gemeinsam mit Mittätern Sympathisanten der rechtsextremen Szene oder von ihnen hierfür gehaltene Personen in Budapest angegriffen und verletzt haben.

Aufgrund des Auslieferungsersuchens aus Ungarn habe der Generalbundesanwalt sein Verfahren zurückgestellt. Weil Maja in Berlin festgenommen wurde, sei die Generalstaatsanwaltschaft der Hauptstadt für das Auslieferungsverfahren zuständig, so Richwin.

Kammergericht Berlin gibt grünes Licht für Auslieferung

Das Kammergericht Berlin stimmte am späten Donnerstagnachmittag der Auslieferung zu, die die Generalstaatsanwaltschaft beantragt hatte. Das entsprechende Verfahren entspreche den Abläufen bei einem Europäischen Haftbefehl, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.

Heftige Kritik an Abschiebung

An der Berliner Justiz gab es in linken Kreisen heftige Kritik. Der Linksparteivorsitzende Martin Schirdewan sprach von einer Schande für Deutschland.

Viktor Orban ist kein Demokrat und Ungarn wird kein rechtsstaatliches Verfahren garantieren. Es ist unerträglich, dass Deutschland Menschen an Autokraten ausliefert, statt ein rechtsstaatliches Verfahren vor eigenen Gerichten sicherzustellen.

Die sächsische Linken-Politikerin Julia Nagel bezeichnete den Vorgang als Skandal. Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten bezweifelte, dass Maja in Ungarn ein fairer Prozess und menschenrechtskonforme Haftbedingungen erwarteten.

Beschluss des Gerichts kommt zu spät

Das Gericht sei per E-Mail um 11.47 Uhr darüber informiert worden, dass der Antragsteller bereits um 10.00 Uhr übergeben worden sei, hieß es in Karlsruhe. Mit der Auslieferung wurde laut Bundesverfassungsgericht in der Nacht zum Freitag begonnen.

Maja sei um 6.50 Uhr zwecks Durchlieferung nach Ungarn an die österreichischen Behörden übergeben worden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt mit seinem Beschluss die Berliner Generalstaatsanwaltschaft angewiesen, eine Übergabe des Antragsstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik zu erwirken.

Für Anwalt Richwin ist das ein theoretischer Sieg. Er habe wenig Hoffnung, dass die beschuldigte Person nach Deutschland zurückgeholt werden könne.

Aber natürlich werden wir die Generalstaatsanwaltschaft fragen, wie es nun weitergeht, so Richwin. Außerdem werde er das Deutsche Konsulat einschalten.

Jürgen Schneider

Als Experte für die Seite Haren Suche schreibe ich regelmäßig Artikel für die Nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Mein Name ist Jürgen und ich liefere stets die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine jahrelange Erfahrung im Journalismus ermöglicht es mir, fundierte und gut recherchierte Inhalte zu präsentieren, die Leserinnen und Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner Leidenschaft für die Wahrheit und einem Blick für die Details strebe ich danach, die Leserschaft stets bestmöglich zu informieren.

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