Die Kinderzuschläge in Nordrhein-Westfalen verdienen eine kritische Betrachtung.

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Die Kinderzuschläge in Nordrhein-Westfalen verdienen eine kritische Betrachtung.

In Nordrhein-Westfalen stehen die Kinderzuschläge aktueller denn je in der Kritik. Die Frage nach der Angemessenheit dieser Leistung für Familien mit geringem Einkommen wird immer lauter gestellt. Die Höhe der Zuschläge, die von der Landesregierung festgelegt wird, wird von vielen als zu niedrig angesehen. Aus diesem Grund ist es an der Zeit, die Kinderzuschläge in Nordrhein-Westfalen einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und zu überprüfen, ob sie tatsächlich den Bedürfnissen der Familien gerecht werden.

Kritische Fragen an die Kinderzuschläge in Nordrhein-Westfalen

Die Kinderzuschläge für Beamte haben teilweise ihre Berechtigung, im Detail sind aber Fragen angebracht. Richtig ist, wenn Beamte der niedrigeren Besoldungsgruppen in teuren Städten besondere Zuschläge für Kinder erhalten. Sonst könnten in Düsseldorf, Köln oder Bonn fast keine einfachen Beamten mit Kindern noch zur Miete wohnen.

Mit der Folge, dass es für den Staat noch schwieriger würde, junge Leute etwa für den Polizei-Beruf zu begeistern. Insgesamt ist es für unser Land wichtig, Familien zu unterstützen. Es ist besser, das allgemeine Kindergeld zu erhöhen und Kinderzuschläge für Beamte zu haben, als Dienstwagen zu fördern.

Undifferenzierte Verteilung der Zulage

Undifferenzierte Verteilung der Zulage

Gleichzeitig erstaunt, wie undifferenziert die Zulage verteilt wird. Wenn der Bund der Steuerzahler anregt, die Höhe der Zuschläge teilweise nach dem Einkommen der Beamten zu differenzieren, klingt das vernünftig. Professoren und Schulleiter von Gymnasien haben weniger Not als Jungbeamte in Kommunen.

Es sollte nicht dabei bleiben, dass das Land die Zahlung der Zulage nur vom Hauptwohnort des Beamten abhängig macht – ganz gleich, wo die Kinder leben. Ein denkbares Prüfsystem wäre: Gezahlt wird natürlich, wenn Kinder am Wohnort des Beamten gemeldet sind und in der Region zur Schule oder Uni gehen oder eine Ausbildung machen – das dürfte die Mehrheit sein.

Sonderfälle und Ausnahmen

Wohnen die Kinder von Beamten aber an einem anderen Ort, könnte differenziert werden: Sind die Eltern getrennt und der nicht bei den Kindern lebende Elternteil hat eine teure Wohnung, damit die Kinder zu Besuch kommen können, wäre das nachvollziehbar. Hat der Beamte aber nur ein kleines Zimmer in einer Wohngemeinschaft in Köln oder Düsseldorf, ist schwer nachzuvollziehen, warum die hohe Kinderzulage für diese Stadt gezahlt werden sollte, obwohl die Kinder am Niederrhein im Eigenheim leben – und der Beamte am Wochenende eventuell auch.

Umgekehrt muss man aber auch fair sein: Wenn Eltern in Köln oder Düsseldorf eine große teure Wohnung mieteten oder kauften, um die Kinder unterzubringen, sinkt die Belastung ja nicht wegen des Wegzugs des Nachwuchses. Und es ist auch nicht zu leugnen, dass Studentinnen und Studenten in den Semesterferien ihre Eltern oft noch besuchen.

Andreas Bauer

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