Die NRW-Justiz rewertiert Tausende Verfahren zu Cannabis-Delikten neu

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Die NRW-Justiz rewertiert Tausende Verfahren zu Cannabis-Delikten neu

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat einen bedeutenden Schritt in Richtung einer liberaleren Drogenpolitik gemacht. Im Zuge der neuen Drogenstrategie des Bundes wird die NRW-Justiz Tausende von Verfahren zu Cannabis-Delikten neu bewerten. Dies bedeutet, dass viele Menschen, die wegen des Besitzes oder des Konsums von Cannabis angeklagt waren, nun eine zweite Chance erhalten. Die Rücknahme von Verfahren wird dazu beitragen, dass die Justizressourcen effektiver eingesetzt werden können und sich auf schwere Kriminalität konzentrieren können.

NRW-Justiz rewertiert Tausende Verfahren zu Cannabis-Delikten neu

NRW-Justiz rewertiert Tausende Verfahren zu Cannabis-Delikten neu

Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung hat die Justiz in Nordrhein-Westfalen mehr als 86.000 Altfälle weitgehend abgearbeitet. Im Zuge der Legalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die zuvor wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden.

Nach Angaben des Landesjustizministeriums wurden in NRW bis Ende April mehr als 9.000 solcher Fälle identifiziert - dabei geht es um Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Diese Strafen wurden ganz oder teilweise aufgehoben.

Seit dem 1. April dieses Jahres dürfen Erwachsene über 18 Jahren unter anderem bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich zu führen. Erlaubt ist seitdem auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Seit 1. Juli konnten zudem nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen.

Auch nach der händischen Prüfung zehntausender Verfahren dürfte das Cannabisgesetz die Justiz NRW aber noch über einen längeren Zeitraum erheblich belasten. „Die Amnestie-Regelung wird auch über den zum 1. April 2024 eingetretenen Straferlass hinaus Folgeaufwand verursachen“, teilte das Justizministerium in Düsseldorf mit.

In Fällen, in denen neben dem jetzt sanktionsfreien Umgang mit Cannabis auch wegen anderer Delikte verurteilt wurde, müssten die Gerichte nun die Strafen neu festsetzen. „Im Hinblick darauf haben die Staatsanwaltschaften die Urteile akribisch auszuwerten und die Akten den Gerichten vorzulegen“, erläuterte das Ministerium. „Zudem dürften mit deren Entscheidungen vielfach die Beschwerdegerichte befasst werden.“

Darüber hinaus haben Verurteilte ab 2025 die Möglichkeit, bei den Vollstreckungsbehörden zu beantragen, Einträge aus dem Führungszeugnis löschen zu lassen. Auch das werde auf dem Tisch der Staatsanwaltschaften und Gerichte zusätzlich zu ihren weiteren Aufgaben landen.

Fast jeder dritte Deutsche nimmt seit der Legalisierung mehr Cannabiskonsum in seinem Umfeld wahr, wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der dpa ergeben hatte. Eine knappe Mehrheit von 55 Prozent hält die Legalisierung rückblickend für falsch.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

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