Diese Jahrgänge müssen den Führerschein aktualisieren

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Diese Jahrgänge müssen den Führerschein aktualisieren

Seit Kurzem gilt eine neue Regelung für alle Fahrer, die zwischen 1959 und 1999 geboren wurden. Laut einer neuen EU-Richtlinie müssen bestimmte Jahrgänge ihren Führerschein aktualisieren, um weiterhin ein Fahrzeug führen zu dürfen. Die Änderung betrifft insbesondere jene Fahrer, die ihren Führerschein vor der Einführung des EU-weiten Führerscheins erhalten haben. Betroffene Fahrer müssen bis spätestens Ende 2022 ihren Führerschein umstellen, um keine Probleme bei der Verkehrsteilnahme zu haben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihren Führerschein auf dem neuesten Stand zu halten.

Achtung Führerscheininhaber: Umtausch für Papierführerscheine erforderlich

Achtung Führerscheininhaber: Umtausch für Papierführerscheine erforderlich

Ob grauer Lappen oder rosa Papierführerschein – wer noch eine alte Fahrerlaubnis hat, hat sie entweder bereits umtauschen müssen oder ist jetzt an der Reihe. Aber selbst Menschen, die nach 1999 und vor 2013 einen Kartenführerschein erhalten haben, müssen sich bald von ihm trennen.

Papierführerscheine – grau und rosa – und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen und auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, erklärt die Sprecherin des Kreises Mettmann, Daniela Hitzemann. Grund für den Pflichtumtausch ist entsprechend der dritten EU-Führerscheinrichtlinie der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Fahrerlaubnisdokument sowie die Erfassung aller Fahrerlaubnisse in einer Datenbank.

In den vergangenen Jahren haben bereits viele Verkehrsteilnehmer ihren alten Papierführerschein umtauschen müssen. Dabei ging es zunächst um die Geburtsjahrgänge. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, musste seinen Führerschein bis zum 19. Juli 2022 abgeben. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 waren bis zum 19. Januar 2023 dazu aufgefordert. Für 1965 bis 1970 Geborene hieß der Stichtag 19. Januar 2024. Wer vor 1953 das Licht der Welt erblickt hat, hat noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Wer 1971 oder später geboren wurde und noch einen Papierführerschein besitzt, muss ihn bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.

„Es handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen“, erklärt Hitzemann weiter. Zusätzliche regelmäßige Untersuchungen oder sonstige Prüfungen seien damit nicht verbunden. Hitzemann: „Diese bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.“

Der Umtausch läuft recht einfach ab. Wer ihn online beantragt, erhält ein Schreiben mit den weiteren Schritten nach Hause geschickt. In einem frankierten Rückumschlag müssen dann der alte Führerschein, die Kopie des Ausweises, ein Vordruck mit Unterschrift und ein biometrisches Bild zurückgeschickt werden. Wer persönlich vorbeikommen möchte, muss die Unterlagen ebenfalls mitbringen, nur unterschreiben kann er/sie vor Ort. Kostenpunkt: rund 35 Euro, wenn für die Übergangszeit noch eine Bescheinigung benötigt wird. Der Umtauschantrag alleine kostet 25,30 Euro.

„Die aktuelle Bearbeitungsdauer beträgt zurzeit etwa zwei Wochen. Erfahrungsgemäß ist das Antragsaufkommen in der Zeit von November bis März sehr hoch, sodass in diesem Zeitraum mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu acht Wochen zu rechnen ist“, erklärt Hitzemann weiter.

Übrigens: Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls umgetauscht werden. Hier staffelt sich der Umtausch nach dem Ausgabejahr der Führerscheine: Wer den Führerschein zwischen 1999 und 2001 gemacht hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Die weitere Staffelung: 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027, 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028, 2008 bis 19. Januar 2029, 2009 bis 19. Januar 2030, 2010 bis 19. Januar 2031, 2011 bis 19. Januar 2032, 2012 bis 18. Januar, 2013 bis zum 19. Januar 2033.

Andreas Bauer

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