LEG-Schreiben an Mieter sorgt für Aufregung
Mitte Januar versandte der Immobilienkonzern LEG ein Schreiben an Hunderttausende Mieter in Deutschland, das jetzt für Aufregung sorgt. Der Mieterverein Düsseldorf wirft LEG vor, den Mietern Verträge für die TV-Versorgung unterjubeln zu wollen.
Die Verbraucherzentrale NRW will eine Unterlassungserklärung erwirken, notfalls auch vor Gericht. Von LEG dagegen heißt es: Wir erfüllen lediglich unsere Verpflichtungen.
Hintergrund des Streits
Hintergrund des Streits ist, dass ab Juli das Nebenkostenprivileg in Deutschland abgeschafft wird. Bisher dürfen Vermieter die Kosten für einen TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten an Mieter weitergeben. Künftig haben Mieter freie Wahl, über welchen Anbieter und mit welcher Technologie sie fernsehen möchten. Neben dem klassischen Kabel gibt es auch Streamingdienste oder DVB-T.
Kritisiertes Schreiben von LEG
In dem kritisierten Schreiben von LEG heißt es wörtlich: Wenn Sie auch nach dem 30.06.2024 Ihre TV-Grundversorgung wie gewohnt über Ihren Vermieter erhalten wollen, können Sie sich bequem zurücklehnen und müssen selbst keinen eigenen Vertrag abschließen. Wer dem nicht widerspricht, bekommt von der LEG automatisch einen TV-Kabelanschluss des Anbieters Vodafone – zum Preis von rund zehn Euro monatlich.
Felix Flosbach, Anwalt und Leiter der Gruppe Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, sieht in diesem Angebot einen fingierten Vertrag. Das Schreiben konterkariere den Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Denn Mieter bekommen nicht mehr Freiheit, sondern werden bevormundet.
Reaktion von LEG
Ein Sprecher von LEG entgegnet, dass all unsere Mieter selbstverständlich freie Wahl bei der TV-Grundversorgung haben. Durch eine einfache Erklärung könnten die Mieter jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. Und bei neuen Mietverträgen ab dem 1. Juli könnten Mieter zwischen der Versorgung durch den Vermieter oder einer eigenen Alternative auswählen.
Kritik des Mietervereins Düsseldorf
Felix Flosbach, Anwalt und Leiter der Gruppe Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, kritisiert das Vorgehen von LEG: Denn Mieter bekommen nicht mehr Freiheit, sondern werden bevormundet.
Hans-Jochem Witzke, Chef des Mietervereins Düsseldorf, hält die Praxis von LEG für unrechtmäßig. Er weist darauf hin, dass andere Großvermieter die Umstellung anders lösen.
Beispiel der Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft
Die Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft (Dübs) bietet in ihren 1750 Wohnungen ab Juli kostenfreies Fernsehen an. Möglich macht das eine Kooperation mit Net.D. Der lokale Telekommunikationsdienstleister baut bis 2030 Glasfaseranschlüsse für Dübs-Wohnungen – die bei Fertigstellung dann auch zum lukrativen Geschäft für den Anbieter werden.
Die LEG vermietet deutschlandweit 166.000 Wohnungen, etwa 6000 davon in der Landeshauptstadt. Dass sich deren Bewohner bei ihrem Vermieter erst erklären müssen, bevor sie sich eigenständig um ihren Fernsehanschluss kümmern, hält Hans-Jochem Witzke für unrechtmäßig.
Schreibe einen Kommentar