Ein Gehalt zu sparen – Nordrhein-Westfalen kürzt Ausbildungsweg von Juristen

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Ein Gehalt zu sparen – Nordrhein-Westfalen kürzt Ausbildungsweg von Juristen

In einer umstrittenen Entscheidung hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beschlossen, den Ausbildungsweg von Juristen zu kürzen. Ab dem kommenden Jahr sollen angehende Juristen ihre Ausbildung in nur noch vier Jahren absolvieren können, anstatt wie bisher in fünf Jahren. Dieser Schritt soll Kosten einsparen und die Attraktivität des Jurastudiums erhöhen. Kritiker warnen jedoch vor einer möglichen Verschlechterung der Ausbildung und einer Zunahme der Arbeitsbelastung für die betroffenen Studierenden.

NRW kürzt Ausbildung von Juristen um einen Monat

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat beschlossen, die Ausbildungszeit seiner angehenden Juristen um einen Monat zu verkürzen. Alle Rechtsreferendare, die ab Dezember ihre Klausuren in der zweiten juristischen Staatsprüfung schreiben, gehen einen Monat früher in die mündliche Prüfung als ihre Vorgänger.

Dies bedeutet, dass sie weniger Vorbereitungszeit haben werden. Viele sind entsprechend empört, während das Land dadurch jeweils ein Monatsgehalt spart. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) verweist auf die kritische Haushaltslage. „Diese ist so ernst wie nie in den vergangenen 30 Jahren“, schreibt er in einem Brief an Beschwerdeführer.

Sparmaßnahmen in der Justiz

Sparmaßnahmen in der Justiz

Die Entscheidung ist Teil umfassender Sparmaßnahmen in der Justiz. Um 20 Millionen Euro im Etat einzusparen, begrenzt NRW die Zahl seiner angestellten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare von früher 3776 auf perspektivisch rund 3000. Und das, obwohl in der Justiz gewaltiger Personalmangel herrscht.

Nun können monatlich noch 100 Personen neu angestellt werden. Doch selbst das geht nur bei gleichzeitig verkürzter Ausbildung, rechnet Limbach in seinem Schreiben vor. Würde man sie so lang lassen wie bisher, „müssten monatlich rund zwölf Einstellungen weniger erfolgen“. Es gäbe also künftig noch weniger Juristennachwuchs.

Kritik an der Entscheidung

Kritik an der Entscheidung

Vertreter des Ausbildungswesens der Justiz haben die Vorverlegung der mündlichen Prüfungen in den laufenden Ausbildungsverhältnissen in einem offenen Brief harsch kritisiert. „Gerade diejenigen Referendarinnen und Referendare, die in wenigen Monaten die anspruchsvollen schriftlichen Prüfungen abzulegen haben, sind hierdurch psychisch belastet“, schreiben sie.

Die Autoren des Schreibens prangern auch die Kommunikation durch das Justizministerium an. „Die von der Vorverlegung Betroffenen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Dass ihre Belange auch nur gesehen, geschweige denn verantwortbar gegen die fiskalischen Interessen abgewogen wurden, geht aus den knappen offiziellen Informationen nicht hervor.“

Folgen für die Justiz

Folgen für die Justiz

Auch die Ausbilderinnen und Ausbilder selbst fühlen sich überfahren, der Vorgang lasse Wertschätzung und Anerkennung vermissen. „Wir wurden weder rechtzeitig noch angemessen informiert. Die Verärgerung und Enttäuschung der Betroffenen traf uns unvorbereitet.“

Justizminister Limbach argumentiert in seinem Antwortschreiben, dass vorherige Beratungen oder Informationen nicht möglich gewesen seien. Erst gab es demnach einen intensiven Abstimmungsprozess in und zwischen den Ministerien über den Haushaltsplan. „Während der Entscheidungsfindung galt es, eine unnötige Unruhe zu vermeiden.“

Jürgen Schneider

Als Experte für die Seite Haren Suche schreibe ich regelmäßig Artikel für die Nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Mein Name ist Jürgen und ich liefere stets die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine jahrelange Erfahrung im Journalismus ermöglicht es mir, fundierte und gut recherchierte Inhalte zu präsentieren, die Leserinnen und Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner Leidenschaft für die Wahrheit und einem Blick für die Details strebe ich danach, die Leserschaft stets bestmöglich zu informieren.

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