Einführung eines Bundesgesetzes zur Einführung von Fußfesseln für brutal ehemalige Partner auf den Weg?

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Einführung eines Bundesgesetzes zur Einführung von Fußfesseln für brutal ehemalige Partner auf den Weg?

Die deutsche Regierung plant, ein Bundesgesetz einzuführen, das die Verwendung von Fußfesseln für brutal ehemalige Partner vorsieht. Dieses Gesetz soll es ermöglichen, diejenigen, die ihre ehemaligen Partner gewalttätig behandelt haben, zu überwachen und zu kontrollieren. Die Einführung von Fußfesseln soll Opfern von Gewalt mehr Sicherheit bieten und die Möglichkeit haben, ihr Leben ohne Angst vor ihren ehemaligen Partnern zu führen. Die Regierung hofft, dass dieses Gesetz dazu beitragen wird, die Zahl der Gewalttaten in Deutschland zu reduzieren und ein sichereres Umfeld für alle Bürger zu schaffen.

Justizminister Buschmann lehnt bundeseinheitliche Fußfessel-Regelung ab

Bundesjustizminister Marco Buschmann hält eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war.

Elektronische Fußfessel im Polizeirecht regeln

Elektronische Fußfessel im Polizeirecht regeln

Buschmann sieht jedoch eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten dies aber selbst regeln, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort - nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.

„Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid“, betonte Buschmann. Er sei sich mit den Innenministern auch einig, dass es hier mehr Schutz brauche. „Als Justizminister tue ich konkret etwas dafür“, fügte er hinzu. Sein Ministerium arbeite derzeit an Reformen des Kindschaftsrechts und des Familienverfahrensrechts. Bei beiden Vorhaben gehe es um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt.

Cybermobbing kann jetzt schon bestraft werden

Cybermobbing kann jetzt schon bestraft werden

Der Vorschlag der Innenministerinnen und Innenminister, im Strafgesetzbuch eine zusätzliche Regelung zum Cybermobbing zu schaffen, ist aus Sicht des FDP-Politikers überflüssig. Unter Cybermobbing versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Menschen auf Websites, in Foren, sozialen Netzwerken oder Chats.

„Mir sind die Rufe der Innenminister nach Verschärfungen des Strafrechts aber etwas zu reflexhaft“, sagte Buschmann. Denn der Rechtsstaat halte schon sehr viele Instrumente bereit, etwa im Strafgesetzbuch. „Da gibt es den Nachstellungsparagrafen, der auch auf Cybermobbing-Konstellationen anwendbar ist und bei einfacher Begehung eine Bestrafung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ermöglicht - bei schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre.“

Solche Straftaten müssten vor allem konsequent ermittelt und zur Anklage gebracht werden. Hier könnten die Landesinnenminister durch entsprechendes Personal, Fortbildung und Sachmittel einen wichtigen Beitrag leisten.

Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung

Zu weitgehend findet Buschmann die Wünsche von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihrer Länderkollegen auch in Bezug auf die Speicherung von IP-Adressen. Sein Entwurf für das alternative Quick-Freeze-Verfahren sei fertig „und entspricht dem, was wir regierungsintern besprochen haben“, sagte der Minister.

Da die Sozialdemokratie weiter über die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen diskutieren und nachdenken wolle, habe sein Ministerium seinen Vorschlag entsprechend angepasst, um dies zu ermöglichen. Der Entwurf sei „überreif, um nun in die Ressortabstimmung zu gehen“.

Hans Schäfer

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