- Erneuerungsfristen für NRW: Diese Jahrgänge müssen ihre Führerscheine aktualisieren
- Fristen für den Führerschein-Umtausch in NRW: Wer muss bis wann seinen Führerschein aktualisieren?
- Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
- Umtauschfristen für NRW: Bisherige Führerscheine müssen bis wann aktualisiert werden?
- Wer ist für den Umtausch zuständig?
- Was brauche ich für den Umtausch?
- Wie tausche ich meinen Führerschein in den NRW-Gebieten um?
- Wie viel kostet der Umtausch?
- Muss man die Fahrprüfung wiederholen?
- Wie lange gilt der neue Führerschein?
Erneuerungsfristen für NRW: Diese Jahrgänge müssen ihre Führerscheine aktualisieren
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt es, wichtige Führerscheine zu aktualisieren. Die Erneuerungsfristen sind nun bekannt und betreffen bestimmte Jahrgänge, die ihre Dokumente zeitnah überprüfen und aktualisieren müssen. Die Führerscheine, die vor einem bestimmten Datum ausgestellt wurden, müssen innerhalb einer bestimmten Frist erneuert werden. Wer zu den betroffenen Jahrgängen gehört, sollte sich schnellstmöglich um die Aktualisierung kümmern, um keine Probleme bei der Verkehrsteilnahme zu riskieren. Im Folgenden erfahren Sie, welche Jahrgänge genau betroffen sind und wie sie vorgehen müssen, um ihre Führerscheine rechtzeitig zu aktualisieren.
Fristen für den Führerschein-Umtausch in NRW: Wer muss bis wann seinen Führerschein aktualisieren?
Ab dem Jahr 2033 sollen Führerscheine europaweit fälschungssicher und einheitlich sein. Menschen mit Führerschein, die in der Europäischen Union (EU) leben, sollen deshalb ab dem Jahr 2033 einen einheitlichen Kartenführerschein besitzen. Das betrifft neben Pkw-Führerscheinen auch die für Motorräder.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
„Es geht dabei um die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, nach der bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ausgetauscht werden müssen“, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Aber je nach Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher:
Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Juli 2024
1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Umtauschfristen für NRW: Bisherige Führerscheine müssen bis wann aktualisiert werden?
In Nordrhein-Westfalen müssen insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen.
Wer ist für den Umtausch zuständig?
Zuständig für den Austausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts. Das Bundesverkehrsministerium rät, sich frühzeitig für einen Termin mit der Behörde in Verbindung zu setzen.
Was brauche ich für den Umtausch?
Um den Umtausch möglichst reibungslos vonstattengehen zu lassen, sollte man auch die benötigten Dokumente bereithalten:
Personalausweis oder Reisepass
Biometrisches Passfoto
Aktueller Führerschein (wird mit dem Erhalt des neuen entwertet)
Wie tausche ich meinen Führerschein in den NRW-Gebieten um?
In Düsseldorf kann man den Antrag beispielsweise auch einfach online stellen. Auf der Seite der Stadt Düsseldorf finden Sie alle Informationen dazu.
Wie viel kostet der Umtausch?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Je nach Behörde können Kosten hinzukommen.
Muss man die Fahrprüfung wiederholen?
Man muss keine Prüfung nachholen, wenn man den Umtausch vornimmt. Auch sonst sind keine neuerlichen Gesundheitsuntersuchungen oder andere Prüfungen damit verbunden.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Die Gültigkeit des neuen Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet. Eine Fahrprüfung muss auch dann nicht wiederholt werden.
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