Finanzamt Leverkusen weist Wermelskirchener auf steuerliche Freibeträge hin
Das Finanzamt Leverkusen möchte die Bürger der Stadt Wermelskirchen auf die Möglichkeit von steuerlichen Freibeträgen aufmerksam machen. Viele Steuerzahler sind sich nicht bewusst, dass sie Anspruch auf diese Vergünstigungen haben. Durch die Inanspruchnahme dieser Freibeträge können die Steuerlasten erheblich reduziert werden. Das Finanzamt Leverkusen möchte daher alle Bürger auffordern, ihre Steuererklärungen genau zu prüfen und mögliche steuerliche Freibeträge in Anspruch zu nehmen. Durch diese Initiative möchte das Finanzamt Leverkusen erreichen, dass die Bürger der Stadt Wermelskirchen ihr Recht auf diese Vergünstigungen wahrnehmen können.
LohnsteuerErmäßigung: Finanzamt Leverkusen berät Wermelskirchen über steuerliche Vorteile
Wer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen kann, hat die Möglichkeit, eine Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt zu beantragen. Der Vorteil: Bereits der monatliche Steuerabzug durch den Arbeitgeber wird geringer, und das bedeutet mehr Geld im Portemonnaie.
Zu den abziehbaren Ausgaben zählen beispielsweise Werbungskosten, sofern sie die Pauschale von 1230 Euro übersteigen, sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Ausgaben senken die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, sodass am Monatsende mehr vom Bruttoeinkommen übrig bleibt.
Darauf weist das auch für Wermelskirchen zuständige Finanzamt Leverkusen hin. Ab sofort können die Lohnsteuerfreibeträge für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beim Finanzamt beantragt werden.
„Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen. Somit müssen sie nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, erläutert Katharina Hecker, Leiterin des Finanzamtes Leverkusen: „Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuererklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.“
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann papierlos und komplett elektronisch über „Elster“ an das Finanzamt Leverkusen gesendet werden. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, werden rückwirkend ab Jahresbeginn berücksichtigt. Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat. Mit einem Antrag können Freibeträge gleich für zwei Jahre veranschlagt werden. Es ist aber auch möglich, nur für ein Jahr Freibeträge zu beantragen oder bestehende Freibeträge später anzupassen.
„Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind“, erklärt das Finanzamt. Neben der Steuerklasse werden der Kinderfreibetrag sowie die Religionszugehörigkeit für die Berechnung der Lohnsteuer dem Arbeitgeber als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf bereitgestellt.
Übrigens: Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag noch bis spätestens zum 30. November gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie auf finanzamt.nrw.de.
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