Fluglager-Streik: Was Reisende bei Flugverspätungen und -Stornierungen beanstanden können

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Fluglager-Streik: Was Reisende bei Flugverspätungen und -Stornierungen beanstanden können

Der aktuelle Fluglager-Streik wirft Fragen auf, wie Reisende sich in Fällen von Flugverspätungen und -Stornierungen zu verhalten haben. Viele Fluggäste sind von den Auswirkungen des Streiks betroffen und fragen sich, welche Ansprüche sie haben, wenn ihr Flug verspätet oder storniert wird. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie in solchen Fällen tun können und welche Rechte Ihnen als Reisende zustehen. Wir klären auf über die aktuellen Entwicklungen und erläutern, wie Sie sich am besten schützen können, wenn Ihr Flug plötzlich ausfällt.

FluglagerStreik: Was Reisende bei Flugverspätungen und Stornierungen beanstanden können

Protestaktionen von Klimaaktivisten sorgen immer wieder für Verspätungen und Flugstreichungen an Flughäfen – mitten in der Sommerferienzeit lässt das viele aufhorchen, die noch mit dem Flieger in den Urlaub wollen. Sie fragen sich: Was ist, wenn an unserem Reisetag der Airportbetrieb durch solche Proteste lahmgelegt wird?

Die gute Nachricht: Betroffenen Fluggästen stehen auch in solchen Fällen bestimmte Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu.

Rechte auf Verpflegung und Beförderung

Rechte auf Verpflegung und Beförderung

So haben sie bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Airport.

Ab einer Verspätung bei Kurzstreckenflügen von zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen von drei Stunden und bei Fernstreckenflügen von vier Stunden muss die Fluggesellschaft den Reisenden eine alternative Beförderung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ zum Ziel anbieten - durch Umbuchung auf einen anderen Flug zum Beispiel.

Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Zusätzliche Entschädigung? Wahrscheinlich nicht

Zusätzliche Entschädigung? Wahrscheinlich nicht

Eher mau sind die Aussichten auf zusätzliche Entschädigungszahlungen. Nach Einschätzung von Flightright handelt es sich bei den Protesten der Klimaaktivisten aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand.

Anders gesagt: Die Airlines trifft an den Problemen keine Schuld, entsprechend müssen sie wohl nicht sogenannte Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro zahlen, die Passagieren laut EU-Regelung sonst in vielen Fällen bei kurzfristigen Annullierungen oder bei größeren Flugverspätungen je nach Flugdistanz zustehen.

Für Pauschalreisende ist Veranstalter gefragt

Für Pauschalreisende ist Veranstalter gefragt

Für Pauschalreisende ist auch bei von Klimaaktivisten verursachten Flugproblemen der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Der ist im Zweifel in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen sowie für mögliche Kosten für Verpflegung und etwa Unterkünfte bei großen Verzögerungen aufzukommen.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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