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FTI-Insolvenz: Wie Kunden entschädigt werden - Prüfung von Rechnungen

Die FTI-Insolvenz hat viele Kunden in Deutschland betroffen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FTI Touristic GmbH stehen nun die Fragen im Raum, wie die geschädigten Kunden entschädigt werden können. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Rechnungen der Kunden überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche berücksichtigt werden. In den folgenden Abschnitten werden wir genauer auf die Kundenentschädigung und die Prüfung von Rechnungen im Rahmen der FTI-Insolvenz eingehen.

FTI-Insolvenz: Kundenentschädigung - Prüfung von Rechnungen

Erstmals wird der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) Urlaubern nach der Pleite von FTI helfen. Mehr als 250.000 Betroffene sollen relativ bald ihr eingezahltes Geld wieder zurückerhalten.

„Bis zum Herbst soll die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein“, sagte eine Sprecherin des DRSF. Der Erstattungsprozess befände sich „in Vorbereitung“ und werde demnächst starten.

Rückzahlungen von Zahlungen für abgesagte Reisen

Rückzahlungen von Zahlungen für abgesagte Reisen

Es geht einerseits um die Rückzahlungen von Zahlungen für abgesagte Reisen. Hinzu kommen rund 60.000 Kunden, die zum Zeitpunkt der FTI-Insolvenz bereits abgereist waren.

Sofern ihnen dabei unerwartete Kosten entstanden sind, können diese auch entschädigt werden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn – wie oft berichtet – Hoteliers Geld dafür verlangten, dass eine Reise fortgeführt wird, obwohl FTI als zahlender Veranstalter ausgefallen war.

Kostenübernahmeerklärungen an Hotels

Kostenübernahmeerklärungen an Hotels

Der Fonds hatte allerdings in den Reisegebieten unter anderem über die TUI Kostenübernahmeerklärungen an die Hotels verteilt, damit diese die einzelnen Kunden nicht mit Geldforderungen überfordern.

Verbraucherzentrale NRW beantwortet Fragen von FTI-Betroffenen

Verbraucherzentrale NRW beantwortet Fragen von FTI-Betroffenen

Die Verbraucherzentrale NRW beantwortet Fragen von FTI-Betroffenen. Viele Erstattungen wird der Fonds leisten, indem er in den Reservierungssystemen erfasste Anzahlungen auszahlt.

„Wir werden alle Anspruchsberechtigten, bei denen wir über die erforderlichen Kontaktdaten verfügen, aktiv kontaktieren“, erklärt der DRSF.

Registrierung bei DRSF

Registrierung bei DRSF

Reisende, die unsicher sind, ob der DRSF ihre Daten hat, können sich online registrieren lassen, sie können aber auch unter der Telefonnummer 030 78954770 anrufen, was der DRSF aber für eher nicht notwendig befindet.

Um den Erstattungsprozess schnell starten zu können, sollten Reisende ihre Buchungsbestätigung, die Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein bereithalten.

Warnung vor betrügerischen Phishing-SMS

Der Fonds warnt vor betrügerischen Phishing-SMS, die scheinbar eine Rückzahlung ankündigen aber in Wahrheit nur die Kontodaten abfischen wollen. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, auf solche SMS zu reagieren.

Entschädigungen nur für Pauschalreisen

Entschädigungen nur für Pauschalreisen

Die Entschädigungen des Fonds gibt es nur für Pauschalreisen, die mit einem Sicherungsschein abgesichert waren. Kunden, die nur einzelne Teile einer Reise wie einen Mietwagen oder einen Flug oder nur ein Hotel gebucht haben, gehen in der Regel leer aus.

Das Geld für die Erstattungen kommt aus einer von der Reisebranche gemeinsam finanzierten Versicherungslösung. Der DRSF gibt nicht an, wie hoch er die Gesamtsumme der Auszahlungen schätzt. Bei mehr als 250.000 geplatzten Reisen könnten es sehr grob geschätzt knapp 250 Millionen Euro sein.

Prüfung von Rechnungen erforderlich

Kunden, die für geleistete Zahlungen an Hotels vor Ort eine Erstattung haben wollen, müssen diese sauber belegen können, so der DRSF. Denn der Fonds will keinen Betrügern auf den Leim gehen: „In jedem Einzelfall ist eine Prüfung notwendig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine pauschalen Garantien für privat geleistete Nachzahlungen in beliebiger Höhe abgeben können.“

Andreas Bauer

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