Fußballfan mit Gewalttendenzen wird von Einreise in das Land ausgeschlossen
Das Justizministerium hat einen Fußballfan mit Gewalttendenzen von der Einreise in das Land ausgeschlossen. Der Mann, der wegen gewalttätiger Ausschreitungen bei einem Fußballspiel in seinem Heimatland bekannt ist, wollte zu einem internationalen Fußballturnier in unser Land reisen. Die Behörden haben jedoch entschieden, dass seine Anwesenheit eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen würde. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, dass die Entscheidung im Einklang mit den Sicherheitsbestimmungen des Landes getroffen wurde, um die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren.
FußballFan mit Gewalttendenzen wird aus Deutschland ausgeschlossen
Grenzkontrollen während der Europameisterschaft
Im Zuge der derzeit in Deutschland stattfindenden Europameisterschaft finden an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland vermehrt Grenzkontrollen statt.
Einreise verweigert
Am vergangenen Wochenende vollstreckte die Bundespolizei in Aachen mehrere internationale und nationale Haftbefehle und verweigerte zudem einem gewaltbereiten Fußballanhänger die Einreise.
Ein 50-jähriger Portugiese aus den Niederlanden, der als gewalttätiger Fußballanhänger polizeilich bekannt ist, wollte nach Deutschland einreisen. Er war bereits wegen des Gebrauchs diverser Pyrotechnik sowie Gewalt- und Eigentumsdelikte in Erscheinung getreten.
Nach Deutschland durfte er anlässlich der Uefa-Europameisterschaft 2024 nicht einreisen. Er wurde in die Niederlande zurückgewiesen.
Weitere Festnahmen
Zudem war ein Marokkaner (26) gleich durch zwei europäische Staaten im Schengener Informationssystem zur Festnahme zwecks Auslieferung ausgeschrieben. Er war im Fahndungssystem verzeichnet wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation beziehungsweise wegen organisiertem und bewaffnetem Raubüberfall, sowie diverser Eigentumsdelikte.
Er wurde auf der Bundesstraße 56 im Kreis Heinsberg festgenommen und dem Gewahrsam der Kreispolizeibehörde Heinsberg zugeführt, um ihn in Folge dessen dem Amtsgericht Geilenkirchen zwecks Festhalteanordnung vorzuführen.
Ebenfalls auf der B 56 konnte ein 52-jähriger Gambier festgenommen werden, der von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Erschleichen von Leistungen zum Zwecke der Strafvollstreckung zur Festnahme ausgeschrieben war.
Eine Haftstrafe konnte der Mann durch Begleichung einer Geldstrafe von 900 Euro abwenden.
Auf der gleichen Straße wurde eine 46 Jahre alte Spanierin in einem Fernreisebus vorläufig festgenommen. Sie wurde durch die Staatsanwaltschaft Dortmund zum Zwecke der Strafvollstreckung gesucht.
Diese konnte durch eine Zahlung einer Geldstrafe von fast 1280 Euro die Freiheitsentziehung abwenden.
Schreibe einen Kommentar