Geldern: Untersuchungen nach Porsche-Unfall – Ermittlungen fast abgeschlossen
In der Stadt Geldern im Kreis Kleve haben die Ermittlungen nach einem Porsche-Unfall in vollem Gange. Die Beamten der Polizei arbeiten intensiv daran, die Umstände des Vorfalls zu klären. Im Fokus der Untersuchungen stehen die Frage nach der genauen Unfallursache und die mögliche Schuld des Fahrers. Nach Angaben der Polizei sind die Ermittlungen fast abgeschlossen, was bedeutet, dass die Ergebnisse in Kürze bekannt gegeben werden sollen.
Porsche-Unfall in Geldern-Kapellen: Ermittlungen nahezu abgeschlossen
Inzwischen ist am Ortseingang von Kapellen nichts mehr davon zu sehen, dass hier ein Porsche vor wenigen Monaten eine Schneise der Verwüstung hinterlassen hat. Die Anwohner allerdings haben den nächtlichen Zwischenfall nicht vergessen.
Wie berichtet, war ein junger Autofahrer im April mit hoher Geschwindigkeit in den Ort gerast und dabei verunglückt. Noch laufen die Aufarbeitung und die Ermittlungen nach dem Vorfall. Doch diese Untersuchungen stehen laut Polizei kurz vor dem Abschluss.
Porschefahrer hinterlässt Schneise der Verwüstung
Direkt nach dem Unglück hatten Experten der Polizei Spuren gesichert und die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. Es gibt gleich zwei Vorwürfe gegen den Autofahrer. Zum einen wird wegen eines verbotenen Autorennens gegen ihn ermittelt.
Zwar war nach bisherigen Erkenntnissen kein anderes Fahrzeug an dem Vorfall beteiligt, das spielt für die Tat allerdings keine Rolle. Ein illegales Autorennen ist rein rechtlich auch ohne zweites Fahrzeug möglich (siehe Box).
Porschefahrer hinterlässt Schneise der Verwüstung
Schwerer Unfall in Geldern-Kapellen
Rechtslage
Die Beamten ermitteln unter anderem wegen des Vorwurfs „Verbotenes Kraftfahrzeugrennen“, das ist der §315d im Strafgesetzbuch. Dort heißt es in Absatz 1: „Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ein Wettrennen mit einem anderen Wagen muss es also nicht zwingend gegeben haben.
Zweiter Vorwurf
Zweiter Vorwurf ist das Fahren unter berauschenden Mitteln. Fest steht inzwischen, dass der 26-jährige Fahrer des Wagens aus Rheinberg bei der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol stand, so Polizeisprecherin Anna Stammen.
Der Mann hatte vor der Fahrt die Disco E-Dry in Geldern besucht.
Unfallhergang
Der Unfallwagen hinterließ eine Schneise der Verwüstung, zwei Räder wurden vom Fahrzeug abgerissen. Foto: Polizei
Laut Polizei wollte der Porschefahrer gegen 4 Uhr morgens den Parkplatz der Disco in Geldern verlassen. Auf der schmalen Ausfahrt über eine kleine Brücke kam ein Taxi entgegen, das stoppte. Der Porschefahrer touchierte mit seinem Wagen das Taxi und beschädigte den Zaun der Brücke.
Statt anzuhalten, gab der Rheinberger Gas und fuhr von Geldern aus in Richtung Kapellen. Die Straße Am Mühlenwasser führt über mehrere Kilometer fast geradeaus.
Wie schnell war der Unfallporsche unterwegs?
Kurz hinter dem Ortseingang von Kapellen verlor der 26-Jährige dann offenbar die Gewalt über sein Fahrzeug. Der Porsche fuhr über eine Verkehrsinsel, driftete dann nach rechts und riss dort einen Gartenzaun ab, der gegen ein geparktes Auto prallte.
Anschließend krachte der Porsche gegen einen Seat Leon, der danach nur noch Schrottwert hatte.
Weitere Ermittlungen
Die Abrissfahrt des Porsche war aber immer noch nicht zu Ende. Der Wagen riss ein Verkehrsschild mit, fuhr über eine weitere Verkehrsinsel und kappte dort zwei Bäume. Kurz vor der St.-Georg-Kirche kam der Wagen dann quer zur Fahrbahn zum Stillstand.
Über knapp 400 Meter zog sich das Unfallgeschehen hin, unterwegs wurden die beiden Räder auf der Beifahrerseite komplett abgerissen.
Direkt nach dem Unfall hatten die Spezialisten des Verkehrsunfallaufnahme-Teams (VU-Team) das Steuergerät des Porsche Panamera Turbo sichergestellt. Eine Auswertung der Daten hat es aber nicht gegeben.
Die Staatsanwaltschaft habe entschieden, dass das nicht nötig sei, teilte Polizeisprecherin Anna Stammen mit. Wie schnell der Mann unterwegs war, wird man also nicht genau ermitteln können.
Es würde wohl auch keine Rolle spielen, da sicher scheint, dass er erheblich zu schnell war. Von bis zu 200 Stundenkilometern war die Rede, im Ort sind nur 50 erlaubt.
Im Oktober soll es jetzt in dem Fall noch weitere Zeugenbefragungen geben. Danach werden die Ermittlungen der Polizei voraussichtlich abgeschlossen sein. Anschließend geht der Fall dann an die Staatsanwaltschaft. Die entscheidet, ob und in welcher Form Anklage erhoben wird.
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