Gerichtsurteil für Mitglied des Remscheider Gucci-Gangs

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Gerichtsurteil für Mitglied des Remscheider Gucci-Gangs

Das Landgericht Wuppertal hat ein wichtiges Urteil im Zusammenhang mit dem berüchtigten Remscheider Gucci-Gang gesprochen. Ein angeklagtes Mitglied der Gruppe wurde wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Bandendiebstählen zu einer freiheitsentziehenden Strafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, an mindestens zehn Raubdelikten in den Jahren 2018 und 2019 beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Teil einer organisierten kriminellen Gruppe war, die sich durch Gewalt und Einschüchterung bereicherte.

Gerichtsurteil für Mitglied des Remscheider GucciGangs: Junge Männer nach Verurteilung für Zwangsprostitution und Körperverletzung

Kapuze über dem Kopf, Mappe vorm Gesicht: So saßen die drei jungen Männer (19, 19, 21) aus Remscheid und Wuppertal zum Prozessauftakt im Mai auf der Anklagebank. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Zwangsprostitution und Körperverletzung.

Der Vorsitzende Richter Dr. Karsten Bremer eröffnete die Verhandlung, er nannte die Namen der Angeklagten und dann sagte er das, was zuvor bereits erwartet worden war: „Wir würden gerne als erstes darüber sprechen, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll.“ So kam es dann auch, man hörte also nichts von diesem Prozess, auch keine Urteilsverkündung.

Was nach außen dringen durfte, vermeldete nun die Pressesprecherin am Landgericht, Dr. Helena Salamon-Limberg: Ein Angeklagter wurde zu 5 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, einer der Mittäter zu drei Jahren und zwei Monaten. Der dritte Angeklagte bekam zwei Jahre auf Bewährung.

An den 19-Jährigen Remscheider gerichtet, soll der Vorsitzende Richter gesagt haben, dass er zur Tatzeit tief in kriminelle Machenschaften verstrickt gewesen sei.

Das ungewöhnliche Prozedere

Das ungewöhnliche Prozedere

Die Öffentlichkeit schon vor der Anklageverlesung auszuschließen: Das ist juristisch möglich, und dennoch ein ungewöhnliches Prozedere. Auch wenn zwei der Angeklagten zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt gewesen sind und für sie das Jugendstrafrecht greift, gilt in solchen Fällen: Gibt es einen auf der Anklagebank, der über 18 war, zieht er die anderen mit hinein in den öffentlichen Prozess.

So ist es bei den drei jungen Männern (15, 16, 19) aus Solingen, gegen die derzeit wegen einer Messerstecherei in der Silvesternacht verhandelt wird. Auch die vier Remscheider (16, 16, 17, 19), die Passanten ausgeraubt und mit Teppichmessern schwer verletzt haben, müssen sich in öffentlicher Verhandlung mit den Tatvorwürfen auseinandersetzen.

Dass das nicht galt für die nun wegen Zwangsprostitution und Körperverletzung verurteilten jungen Männer, dürfte damit zusammenhängen, dass zwei der Angeklagten zur „Gucci-Gang“ gehört haben sollen - einer Gruppe von Jugendlichen, die sich zusammengefunden hatte, um Straftaten zu begehen.

„Die Bande gilt als zerschlagen, die Rädelsführer sitzen in Haft“, so der Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, Wolf-Tilman Baumert. Vor fünf Jahren saßen zwei der drei nun Verurteilten zum ersten Mal auf der Anklagebank. Damals hatten sie, gerade 14 Jahre alt, einen 70-Jährigen mit Tritten und Schlägen attackiert. Nach dem gewalttätigen Übergriff schwebte das Opfer in Lebensgefahr, bis zu seinem Tod im vergangenen Jahr blieb der Mann ein Schwerstpflegefall.

Das mediale Interesse

Das mediale Interesse

Dass der jetzige Prozess auf besonderes mediales Interesse stieß, vor dem man die Angeklagten offenbar durch den Ausschluss der Öffentlichkeit schützen wollte, dürfte aber auch daran gelegen haben: Die Jungs galten bereits damals als jugendliche Intensivtäter: Schon zuvor sollen sie, noch strafunmündig, zwischen 60 und 70 Straftaten verübt haben. Mittlerweile ist von mehr als 100 Ermittlungen die Rede, erst im vergangenen Jahr wurden beide wegen Raubes erneut zu einer Jugendstrafe verurteilt.

Über die zu Prozessbeginn erhobenen Tatvorwürfe weiß man so viel: Die teils erst 15 Jahre alten Mädchen sollen sich anfangs selbst dazu entschlossen haben, sich zu prostituieren. „Auch soziale Medien haben dabei eine Rolle gespielt“, so Baumert. Die Mädchen hätten sich Influencerinnen zum Vorbild genommen, die das Leben als Prostituierte verherrlicht haben sollen. Sie seien aktiv auf die Angeklagten zugegangen, um sie um „Schutz“ zu bitten. Dabei habe auch eine Rolle gespielt, das die jungen Männer in Wuppertal „einen brachialen Ruf“ gehabt hätten und dafür bekannt gewesen seien, auch schon mal zuzuschlagen.

Als die Jugendlichen „aussteigen“ wollten aus der Prostitution, sollen die Angeklagten zunehmend Druck ausgeübt und dazu auch noch das Geld behalten haben. Die Kammer ging nach der Beweiserhebung davon aus, dass kein Zwang ausgeübt worden sei, die Angeklagten aber die Organisation und Hilfstätigkeiten übernommen, sowie eine Wohnung zur Verfügung gestellt haben.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

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