Grundsteuer in Mönchengladbach: IHK warnt vor Sondersteuer für Unternehmen - Einigung auf neue Steuerregelung noch nicht erreicht (Literalmente: Impu

In der Stadt Mönchengladbach ist die Diskussion über die Grundsteuer in vollem Gange. Die IHK (Industrie- und Handelskammer) warnt vor einer möglichen Sondersteuer für Unternehmen, die sich negativ auf die lokale Wirtschaft auswirken könnte. Trotz intensiver Verhandlungen zwischen der Stadt und den Vertretern der Wirtschaft ist bisher keine Einigung auf eine neue Steuerregelung erreicht worden. Die Unternehmen in Mönchengladbach sind besorgt, da sie von einer möglichen Steuererhöhung betroffen sein könnten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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IHK warnt vor Sondersteuer für Unternehmen in Mönchengladbach

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein spricht sich gegen die mögliche Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze in Mönchengladbach aus. Nach der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Grundsteuerreform beraten die Verantwortlichen in den nordrhein-westfälischen Kommunen derzeit darüber, ob sie differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke einführen möchten.

„Uns ist bewusst, in welchem Spannungsfeld die Kommunen sich zurzeit bewegen. In Abwägung aller Argumente votieren wir allerdings dafür, dass auf differenzierte Grundsteuerhebesätze verzichtet wird“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz in einem Schreiben an Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD).

Grundsteuerreform in Mönchengladbach: IHK befürchtet negative Auswirkungen auf Unternehmen

Grundsteuerreform in Mönchengladbach: IHK befürchtet negative Auswirkungen auf Unternehmen

Die Einführung differenzierter Hebesätze könnte zu einer Ungleichbehandlung von Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken führen. Wenn etwas weniger wert ist, sollte dies auch geringer besteuert werden, sagt Steinmetz. Ich sehe insbesondere Probleme für viele mittelständische Unternehmen, auf deren Grundstücken sich sowohl Wohn- als auch Betriebsgebäude befinden.

Die IHK geht zudem davon aus, dass Unternehmen in Zentrumslage durch die Grundsteuerreform insgesamt vor deutlichen Mehrbelastungen stehen könnten. Diese würde bei der Differenzierung zwischen Wohngrundstücken und Nicht-Wohngrundstücken verstärkt. Das wäre gerade für viele Einzelhändler in der momentan schwierigen Zeit eine weitere Hypothek, warnt Steinmetz. Es drohe eine Sondersteuer für Unternehmen.

Die IHK fordert daher einen einheitlichen Hebesatz von 797 Prozent. Dadurch würden die Einnahmen der Kommune im Vergleich zur Zeit vor der Reform unverändert bleiben.

Außerdem verweist Steinmetz auf die unsichere Rechtslage. Jeder differenzierte Hebesatz müsste auch nach Auffassung des Städte- und Gemeindebunds in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Es ist unklar, was passiert, wenn die Differenzierung nicht verfassungskonform ist. Dann drohen den Kommunen im schlimmsten Fall Steuerausfälle, warnt Steinmetz. Das Risiko ist groß.

Schon mit Blick auf ihre finanzielle Planungssicherheit sollte die Stadt Mönchengladbach auf differenzierte Hebesätze verzichten.

Hans Schäfer

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