Hausturm-Sturz in Düsseldorf: Angeklagte sollen tödliche Kette von Versäumnissen begangen haben

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Hausturm-Sturz in Düsseldorf: Angeklagte sollen tödliche Kette von Versäumnissen begangen haben

In Düsseldorf hat sich am vergangenen Montag ein tragischer Unfall ereignet, bei dem ein Hausturm einstürzte und mehrere Menschen in Lebensgefahr brachte. Die Ermittler haben nun ihre Ergebnisse vorgelegt und werfen den Angeklagten vor, eine tödliche Kette von Versäumnissen begangen zu haben, die letztlich zum Unglück führte. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, dass sie ihre Pflichten vernachlässigt und somit die Sicherheit der Menschen aufs Spiel gesetzt hätten. Die Frage, warum die Versäumnisse passiert sind, steht noch immer im Raum und wird in den kommenden Tagen und Wochen genauer untersucht werden.

Fehlerreihenfolge: Angeklagte sollen tödliche Kette von Fehlern begangen haben

Es soll eine ganze Reihe an Fehlern, Mängeln und Unachtsamkeiten gewesen sein, die schließlich zum Tod von zwei Männern führte. Vor vier Jahren stürzte ein Hinterhaus an der Luisenstraße in Friedrichstadt ein. Zwei Bauarbeiter starben unter den Trümmern. Nun hat der Prozess gegen fünf Angeklagte begonnen – die Architektin, den Bauleiter, den Statiker und zwei Bauunternehmer.

Hauseinsturz in Düsseldorf: Prozess gegen fünf Angeklagte begonnen

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Der Vorwurf: fahrlässige Tötung und fahrlässige Baugefährdung. Sie sollen bei der Planung der Arbeiten und bei der Ausführung mehrere Fehler begangen und ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben.

Bauarbeiter wurde laut Obduktion bei Hauseinsturz erschlagen

Bauarbeiter wurde laut Obduktion bei Hauseinsturz erschlagen

Das Hinterhaus an der Luisenstraße 25 sollte komplett umgebaut werden – oben Wohnungen, unten Büros. Dabei sollte eine tragende Wand im Erdgeschoss durch drei Durchbrüche geöffnet werden, um zwei Großraumbüros zu verbinden. Als Bauarbeiter am 27. Juli 2020 gegen 13.30 Uhr die Wand öffneten, konnte das Mauerwerk die Last der Decke nicht mehr tragen. Die Decke stürzte ein, erst im Erdgeschoss, dann in den oberen Etagen. Das gesamte Hinterhaus brach zusammen und begrub zwei Männer unter sich, die sich nicht mehr ins Freie retten konnten.

16 Termine bis Ende Februar für den Prozess (020 KLs 17/22) angesetzt. Der nächste Verhandlungstermin ist Mittwoch, 30. Oktober, um 9.30 Uhr in der Nebenstelle des Landgerichts, Josef-Gockeln-Straße 9 in Golzheim.

Die ersten Fehler sollen aber schon viel früher passiert sein

Die ersten Fehler sollen aber schon viel früher passiert sein

Die 54 Jahre alte Architektin aus Düsseldorf muss sich nun vor Gericht verantworten. Ihre Grundlagenuntersuchung des Gebäudes soll lückenhaft gewesen sein, die Baupläne sollen Fehler enthalten haben, so die Anklage. Allen voran habe der Statiknachweis für die Durchbrüche gefehlt.

Wie es mit der Ruine an der Luisenstraße weitergeht

Hauseinsturz in Düsseldorf: Wie es mit der Ruine an der Luisenstraße weitergeht

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Die Architektin soll die tragenden Mauerpfeiler zwischen den Durchbrüchen im Laufe der Planung verkleinert haben. In älteren Plänen waren drei Pfeiler mit 1,60 Meter angegeben. Später waren es zwei Stützen mit 1,50 Meter Breite, eine mit 1,22 Meter Breite. Laut Staatsanwaltschaft habe sie die Pfeilerbreite just an dem Tag verändert, an dem der Ingenieur den Statiknachweis erstellte – allerdings mit den alten Angaben.

Die Baupläne der Architektin sollen zudem auf falschen Daten beruht haben. Die tragende Wand sei 49 Zentimeter dick, hatte sie in Plänen geschrieben, dabei waren es nur 40 bis 42 Zentimeter. So soll sie Putzschichten eingerechnet haben, die für die Statik keine Rolle spielen, so die Staatsanwaltschaft.

Gravierender Verstoß gegen Baugenehmigung

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Ein Verantwortlicher der Baufirma aus Solingen soll laut Anklage das Subunternehmen für die Durchbrüche an der tragenden Wand ausgewählt haben. Jedoch hätten die Firma und deren Mitarbeiter gar nicht die nötigen Erfahrungen und Kenntnisse für diese Arbeiten gehabt.

Auch der Bauleiter hätte das erkennen müssen, heißt es. Doch statt einen Ablaufplan für den Abbruch von dem Subunternehmen zu verlangen, habe er nur eine Nachricht an den Verantwortlichen geschrieben, in der er um Vorsicht bat.

Beim Prozessauftakt äußerte sich lediglich einer der Angeklagten zu den Vorwürfen. Der Verantwortliche der Baufirma aus Solingen sagte, er habe das Subunternehmen nicht mit dem Abbruch beauftragt. Die Bauarbeiter hätten ohne sein Wissen mit dem Durchbruch begonnen, so der 72-Jährige.

Der Bauleiter richtete das Wort an die Angehörigen eines der Todesopfer, die als Nebenkläger auftreten. Er habe vier Jahre lang keine Gelegenheit dazu gehabt, aber nun wolle er ihnen sein Beileid aussprechen. Der Anwalt der beiden Brüder entgegnete, dass er vier Jahre lang Zeit gehabt hätte, um Kontakt aufzunehmen. Doch das habe keiner der fünf Angeklagten getan.

„Das ist nicht aufrichtig“, so der Anwalt. Der Mann, der mit 39 Jahren in dem Haus starb, hinterließ eine Ehefrau und mehrere Kinder.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

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