Höckes Verteidiger beantragen Revision gegen zweites Urteil
In einer neuen Entwicklung im Prozess gegen den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den ehemaligen Vizekanzler Hubert Gorbach haben die Verteidiger des ehemaligen FPÖ-Politikers Friedrich Höcke einen Antrag auf Revision gegen das zweite Urteil des Landesgerichts Wien gestellt. Dieses Urteil hatte Höcke wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Die Verteidigung von Höcke argumentiert, dass das Urteil rechtswidrig sei und dass das Gericht die Meinungsfreiheit von Höcke verletzt habe. Der Antrag auf Revision wird nun vom Oberlandesgericht Wien geprüft.
AfD-Chef Höcke beantragt Revision gegen zweites Urteil wegen NS-Parole
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke akzeptiert auch das jüngste Urteil wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole nicht. Seine beiden Verteidiger haben Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle auf Nachfrage mit.
Am Montag hatte das Gericht Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu 130 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt. Der Politiker hatte im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt. Er sprach die ersten beiden Worte selbst aus und ließ nach Überzeugung des Gerichts das Publikum den Spruch vervollständigen.
Der 52-Jährige bestritt diese Absicht. Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP, verwendet.
Weil Höcke sie auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt hatte, war er Mitte Mai vom Landgericht Halle schon einmal zu einer Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Auch gegen dieses Urteil hatte Höcke Revision eingelegt.
Vorgeschichte des Falls
Höcke hatte die Parole „Alles für Deutschland“ bei zwei verschiedenen Anlässen verwendet. Im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera und im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg. Beide Male wurde er deshalb von der Justiz verfolgt.
Reaktionen auf das Urteil
Die Verteidiger Höckes haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht den Einspruch akzeptiert und das Urteil aufhebt oder bestätigt.
Die AfD selbst hat noch keine offizielle Stellungnahme zu dem Urteil abgegeben. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Partei sich zu der Angelegenheit äußern wird.
Hintergrundinformationen
Die Parole „Alles für Deutschland“ wurde von der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP, verwendet. Sie gilt als verbotene Nazi-Parole und ist in Deutschland strafbar.
Höcke selbst bestreitet, dass er die Parole bewusst verwendet hat, um die Nazi-Vergangenheit zu glorifizieren. Er behauptet, dass er die Parole nur als Ausdruck seiner patriotischen Gesinnung verwendet hat.
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