In Leverkusen-Stadt ergreifen Beamte zwölf Autofahrer, die parkten auf Privatflächen

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In Leverkusen-Stadt ergreifen Beamte zwölf Autofahrer, die parkten auf Privatflächen

In einer umfassenden Aktion haben Polizeibeamte in der Stadt Leverkusen zwölf Autofahrer ergriffen, die sich der unerlaubten Parkplatznutzung auf privaten Flächen schuldig gemacht haben. Die Maßnahme wurde als Reaktion auf die anhaltenden Beschwerden von Anwohnern und Geschäftsleuten durchgeführt, die sich über die unzulässige Parkplatzinanspruchnahme auf ihren Grundstücken beklagten. Die Polizei will damit ein Zeichen setzen und die Rechtsordnung in der Stadt wiederherstellen.

Beamte greifen Autofahrer auf, die auf Privatflächen parkten - Schwerpunktaktion gegen Falschparken

Beamte greifen Autofahrer auf, die auf Privatflächen parkten - Schwerpunktaktion gegen Falschparken

In einer Woche langen Schwerpunktaktion gegen Falschparken auf Geh- und Radwegen hat die Stadtverwaltung 324 Verstöße festgestellt. Blockierte Geh- und Radwege, etwa durch parkende Autos, seien nicht nur ein Ärgernis, sondern könnten auch zu gefährlichen Situationen führen, etwa wenn bei so entstandenen Engstellen auf die Straße ausgewichen werden muss, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Ergebnisse der Schwerpunktaktion: Im Zuge der einwöchigen Aktion hatten Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr die Situation auf Geh- und Radwegen im Stadtgebiet verstärkt überwacht. Die Parksünder erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle. In zwölf Fällen wurden Fahrzeuge abgeschleppt.

Ziele der Aktion: Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr, fasst die Ergebnisse der Aktionswoche so zusammen: Sie zeigen, dass durchgehende Kontrollen nach wie vor erforderlich sind und auch benötigt werden, um Verkehrsbeeinträchtigungen auf Geh- und Radwegen zu unterbinden. Mit den Kontrollen sowie den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren verbindet er die Hoffnung, dass die betreffenden Autofahrer ihre Verhalten ändern.

Strafen für Falschparken: Das unberechtigte Parken auf Gehwegen kostet bundeseinheitlich 55 Euro Verwarngeld. Beim unberechtigten Parken auf Radwegen ist ebenfalls ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vorgesehen. Liegt beim Geh- oder Radwegparken eine Behinderung oder Gefährdung vor oder wird länger als eine Stunde auf dem Gehweg oder Radweg geparkt, erhöht sich der Bußgeldregelsatz und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg verhängt.

Zuspruch von Bürgern: Während der Schwerpunktaktion hätten die Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr Zuspruch von Bürgern für die Aktion erhalten, heißt es in der städtischen Mitteilung weiter. Die Kontrollen auf Geh- und Radwegen würden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Andreas Bauer

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