Jahrgänge müssen in Hilden den Führerschein erneuern

Index

Jahrgänge müssen in Hilden den Führerschein erneuern

Die Stadt Hilden hat eine wichtige Bekanntmachung für alle Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 gemacht. Laut einer neuen Verordnung müssen alle betroffenen Fahrer ihre Führerscheine bis Ende des Jahres erneuern. Die Maßnahme soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und die Führerscheindokumente auf den neuesten Stand bringen. Betroffene Fahrer müssen sich innerhalb der nächsten Monate an die Führerscheinstelle in Hilden wenden, um den Erneuerungsprozess zu starten. Es wird empfohlen, dies rechtzeitig zu erledigen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Führerschein-Umstellung: Kreis Mettmann fordert Umtausch bis 2033

Wer noch einen alten Papierführerschein oder einen rosa Kartenführerschein besitzt, muss ihn bald umtauschen. Grund dafür ist die EU-Führerscheinrichtlinie, die ein einheitliches und fälschungssicheres Fahrerlaubnisdokument fordert.

Papierführerscheine müssen erneuert werden

Papierführerscheine müssen erneuert werden

Die Jahrgänge, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, mussten ihren Führerschein bereits bis zum 19. Juli 2022 umtauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 waren bis zum 19. Januar 2023 dazu aufgefordert. Für 1965 bis 1970 Geborene hieß der Stichtag 19. Januar 2024. Wer vor 1953 das Licht der Welt erblickt hat, hat noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Wer 1971 oder später geboren wurde und noch einen Papierführerschein besitzt, muss ihn bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.

Kartenführerscheine müssen auch erneuert werden

Kartenführerscheine müssen auch erneuert werden

Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls umgetauscht werden. Hier staffelt sich der Umtausch nach dem Ausgabejahr der Führerscheine:

  • 1999 bis 2001: bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012: bis 18. Januar 2013
  • bis 19. Januar 2033

Der Umtauschprozess

Der Umtauschprozess

Der Umtausch läuft recht einfach ab. Wer ihn online beantragt, erhält ein Schreiben mit den weiteren Schritten nach Hause geschickt. In einem frankierten Rückumschlag müssen dann der alte Führerschein, die Kopie des Ausweises, ein Vordruck mit Unterschrift und ein biometrisches Bild zurückgeschickt werden.

Wer persönlich vorbeikommen möchte, muss die Unterlagen ebenfalls mitbringen, nur unterschreiben kann er/sie vor Ort. Kostenpunkt: rund 35 Euro, wenn für die Übergangszeit noch eine Bescheinigung benötigt wird. Der Umtauschantrag alleine kostet 25,30 Euro.

„Die aktuelle Bearbeitungsdauer beträgt zurzeit etwa zwei Wochen. Erfahrungsgemäß ist das Antragsaufkommen in der Zeit von November bis März sehr hoch, sodass in diesem Zeitraum mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu acht Wochen zu rechnen ist“, erklärt Daniela Hitzemann, Sprecherin des Kreises Mettmann.

Weitere Informationen zum Führerschein-Umtausch können bei der Kreisverwaltung Mettmann angefordert werden.

Hans Schäfer

Als Experte und leidenschaftlicher Autor für die Webseite Haren Suche bin ich Hans stets bemüht, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einer tiefen Leidenschaft für das Zeitgeschehen und einer scharfen Analysefähigkeit sorge ich dafür, dass die Leser stets gut informiert sind. Meine Artikel sind präzise, gut recherchiert und bieten einen Einblick in die aktuellen nationalen Ereignisse. Durch meine langjährige Erfahrung und mein Engagement für die Wahrheit bin ich stolz darauf, Teil eines so angesehenen Nachrichtenportals zu sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up