Kannabispflanzen in Nordrhein-Westfalen: Warum Schulen sie auf dem Schulhof nicht verbannt dürfen

Index

Kannabispflanzen in Nordrhein-Westfalen: Warum Schulen sie auf dem Schulhof nicht verbannt dürfen

In Nordrhein-Westfalen gibt es einen aktuellen Trend, der für Aufsehen sorgt: die Kultivierung von Kannabispflanzen auf Schulhöfen. Doch warum dürfen Schulen diese Pflanzen nicht einfach verbannen? Die Antwort liegt in der pädagogischen und bildungspolitischen Bedeutung dieser Pflanzen. Durch die Integration von Kannabispflanzen in den Schulunterricht können Schüler wichtige Lerninhalte wie Biologie, Chemie und Ökologie aufgreifen. Darüber hinaus können die Pflanzen auch einen positiven Einfluss auf die Umgebung und das Klima haben.

Kannabispflanzen auf Schulhöfen: Warum darf man sie nicht verbieten?

Das nordrhein-westfälische Bildungsministerium unter der Leitung von Dorothee Feller (CDU) hat einen Erlass herausgegeben, der die Schulen informiert, dass sie nicht verbieten können, dass volljährige Personen - Schüler oder Lehrkräfte - Cannabis mit in die Schule bringen.

Wieso ist der Besitz erlaubt?

Wieso ist der Besitz erlaubt?

Volljährige Menschen dürfen laut geltendem Gesetz jetzt Cannabis besitzen. „Das bedeutet, dass volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bis zu 25 Gramm Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen“, führt das Schulministerium im Erlass aus. Ebenso, wie sie auch Zigaretten oder Pfeifentabak dabei haben dürfen.

Was sollen die Schulen jetzt machen?

Was sollen die Schulen jetzt machen?

Ihnen wird laut Erlass „nachdrücklich empfohlen“, in der Schulordnung oder auf andere geeignete Weise deutlich zu machen, dass das Mitbringen von Cannabis „unerwünscht“ ist. Der Erlass liefert dazu einen Formulierungsvorschlag: Schulen könnten schreiben, dass „das Mitbringen von Zigaretten, E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln nicht erwünscht“ sei.

Was sagen Eltern dazu?

Was sagen Eltern dazu?

Die Landeselternschaft der integrierten Schulen ist alarmiert. Dass das Bundesgesetz den Schulen keine Möglichkeit für Cannabis-Besitzverbote eröffne, sei „vollkommen unverständlich“, bemängelt die Organisation. Es sei „dringend erforderlich, dass die Landespolitik handelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen anpasst“; man fordere eine Überarbeitung der Gesetzeslage.

Darf in der Schule gekifft werden?

Darf in der Schule gekifft werden?

Nein, unter keinen Umständen. Der Konsum von Cannabis ist auf dem Schulgelände und in direkter Nähe komplett verboten. Das gilt nicht nur fürs Rauchen oder Verdampfen, sondern für jegliche Art von Konsum.

Weitere Fragen und Antworten

Weitere Fragen und Antworten

Dürfen Lehrkräfte Taschen durchsuchen, wenn sie den Verdacht haben, dass Minderjährige Cannabis dabei haben? Nein, das ist nicht zulässig. Sollte einer Lehrkraft aber Haschisch von minderjährigen Jugendlichen in die Hände fallen, so ist sie gehalten, es „vorübergehend wegzunehmen und später den Eltern auszuhändigen“.

Ist das Kiffen auf Klassenfahrten oder Schulausflügen erlaubt, wenn nur Volljährige dabei sind? Nach der Rechtsauffassung des Landes: Nein, weil es durch eine Klausel im Landesschulgesetz verhindert wird.

Was passiert, wenn jemand in der Schule kifft? Laut Gesetz sind Bußgelder möglich. Die Schule kann zudem selbst Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler verhängen. Wenn Lehrkräfte gegen das Verbot verstoßen, sind dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich.

Dürfen Cannabispflanzen in der Garten-AG gezogen werden? Auf keinen Fall. Das Land weist ausdrücklich darauf hin, „dass der Anbau von Cannabispflanzen auf dem Schulgrundstück zu Lehrzwecken nicht zulässig ist“.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up