Kirche widerumstritten: Anfechtungen gegen Bistum Aachen in Schmerzensgeldprozessen zurückgewiesen

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Kirche widerumstritten: Anfechtungen gegen Bistum Aachen in Schmerzensgeldprozessen zurückgewiesen

In einem bedeutenden Urteil hat das Landgericht Aachen die Anfechtungen gegen das Bistum Aachen in mehreren Schmerzensgeldprozessen zurückgewiesen. Die Klagen richteten sich gegen die katholische Kirche und waren aufgrund von missbräuchlichen Handlungen durch Priester und andere Geistliche erhoben worden. Das Gericht entschied, dass die Beweise für die schwere psychische Belastung der Opfer nicht ausreichend seien, um Schadenersatzforderungen zu begründen. Damit bleibt die Kirche von einer möglichen haften zu zahlenden Entschädigung verschont. Die Entscheidung wirft jedoch Fragen auf, wie die Kirche in Zukunft mit Vorfällen von Missbrauch umgehen wird.

Kirche widerumstritten: Anfechtungen gegen Bistum Aachen in Schmerzensgeldprozessen zurückgewiesen

Das Bistum Aachen hat in zwei Prozessen um Schmerzensgeldforderungen wegen sexuellen Missbrauchs obsiegt. In einem Fall berief sich das Bistum auf Verjährung, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Der Kläger hatte das Bistum auf 600.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, nachdem er vor mehr als 30 Jahren als Messdiener im Kindesalter sexuell missbraucht und vergewaltigt worden sei. Die Taten sollen sich über mehrere Jahre zugetragen haben. Täter sollen zwei Pfarrer des Bistums gewesen sein.

Das Bistum bestritt, dass diese und weitere Taten tatsächlich stattgefunden hätten. Es berief sich in dem Verfahren auf die inzwischen eingetretene Verjährung. Die Vorsitzende Richterin wies darauf hin, dass sich auch die katholische Kirche auf Verjährung berufen könne, wenn Taten sehr lange zurücklägen.

Die Aufklärung der erhobenen Vorwürfe erfolgte daher nicht. Das Gericht schlug dem Bistum und den Klägern eine gütliche Einigung vor.

Zweiter Prozess: Bistum nicht verantwortlich für Vergewaltigung durch Lehrer

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In einem weiteren Verfahren wurde das Bistum auf 325.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Kläger war als 17-Jähriger von einem Berufsschullehrer in einer Nachhilfestunde vergewaltigt worden. Der Täter war ein Lehrer im Landesdienst und zugleich Kaplan.

Das Bistum stehe in diesem Fall nicht in der rechtlichen Verantwortung, befand das Landgericht. Denn die Tat habe nicht mit der kirchlichen Tätigkeit des Manns im Zusammenhang gestanden, sondern mit seiner Lehrtätigkeit in der Berufsschule.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Köln Berufung einzulegen. Ein drittes Verfahren war Gerichtsangaben zufolge bereits zuvor mit einem Vergleich beendet worden.

Andreas Bauer

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