Kleinerere Parteienanteile in Stadträten durch geplantes Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen

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Kleinerere Parteienanteile in Stadträten durch geplantes Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant ein neues Wahlrecht, das zu einer Veränderung der politischen Landschaft in den Stadträten führen könnte. Durch die geplante Reform soll es künftig möglich sein, dass kleinere Parteien stärker in den Stadträten vertreten sind. Dies könnte zu einer besseren Vertretung der Minderheiten und einer stärkeren politischen Vielfalt in den Kommunen führen. Die Pläne sehen vor, dass die Hürde für die Zulassung zur Wahl gesenkt wird, um kleinen Parteien den Einzug in die Stadträte zu erleichtern. Die Folgen dieser Reform werden von politischen Beobachtern mit großem Interesse verfolgt.

Kleinstparteien unter Druck: Neue Wahlrechtsregelung in NRW soll Sitze stärker verteilen

Die geplante Änderung des Kommunalwahlrechts in Nordrhein-Westfalen könnte dazu führen, dass kleinere Parteien und Wählergemeinschaften künftig weniger Sitze in Stadt- und Gemeinderäten oder Kreistagen erringen. Die FDP-Landtagsfraktion ist empört über die Pläne und spricht von einem Raubbau an der kommunalen Demokratie.

Neue Rechenmethode soll Mandate verteilen

Neue Rechenmethode soll Mandate verteilen

Hintergrund der geplanten Änderung ist eine neue Rechenmethode zur Verteilung von Mandaten in den Räten. Bisher wurde die Verteilung nach einer einfacheren Methode vorgenommen, bei der die Sitze nach oben oder unten gerundet wurden. Nun soll eine neue Methode angewendet werden, bei der die freien Sitze nach der Größe des sogenannten Prozentualen Restes verteilt werden.

Prozentualer Rest bedeutet, dass ermittelt wird, wie sehr eine Partei durch das Aufrunden ihrer Mandatszahl gemessen an ihrem Stimmanteil überproportional profitieren würde. Die verfügbaren Sitze sollen dann so verteilt werden, dass der relative Gewinn der Parteien möglichst gering ausfällt.

FDP kritisiert geplantes Modell

Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert das geplante Modell scharf. Fraktionschef Henning Höne sprach von einem kommunalpolitischen Erdbeben und warf den Befürwortern vor, sie wollten für sich selbst das Wahlrecht zuschneiden.

CDU, SPD und Grüne sehen es als gerechter

Die Befürworter des geplanten Modells, darunter die CDU, SPD und Grüne, halten es jedoch für ein gerechteres System. Sie argumentieren, dass die bisherige Methode die Kleinstparteien zu sehr bevorzugt habe. Sehr stimmschwache Wählergruppen, die nur durch Aufrundung einen Sitz bekommen, werden überproportional begünstigt, sagte der kommunalpolitische Sprecher der Grünen, Robin Korte.

Die FDP-Fraktion hat ausgerechnet, dass nach dem neuen Modell die CDU, SPD und Grüne bei den Kommunalwahlen 2020 landesweit deutlich mehr Mandate in den Gremien errungen hätten. Die FDP selbst, Die Linke, AfD, Kleinparteien und Wählervereinigungen wären die Verlierer des neuen Modells.

Politik muss entscheiden

Sachverständige haben das geplante Modell unterschiedlich bewertet. Es sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel, überproportionale Aufrundungsgewinne kleiner Parteien und Wählergruppen bei der Restsitzvergabe zu vermeiden, sagte der Verwaltungsrechtler Professor Gernot Sydow. Die Politik muss entscheiden, welche Art von Verzerrung sie in Kauf zu nehmen bereit ist.

Der Landtag befasst sich am Mittwoch mit der geplanten Gesetzesänderung.

Andreas Bauer

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