Köln: Entlassung nach Potsdamer Geheimtreffen nicht gerechtfertigt
In der Stadt Köln hat sich ein Skandal entwickelt, der weitreichende Konsequenzen haben könnte. Nach einem Geheimtreffen in Potsdam wurde ein Mitarbeiter entlassen, was jedoch von vielen als nicht gerechtfertigt angesehen wird. Die Umstände des Treffens sind noch immer unbekannt, aber es gibt bereits Spekulationen über die Gründe für die Entlassung. Die Stadt Köln und die Beteiligten sollten nun schnellstmöglich Klarheit schaffen, um den Ruf der Stadt nicht weiter zu beschädigen.
Köln: Entlassung nach Potsdamer Geheimtreffen nicht gerechtfertigt
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Geheimtreffen in Potsdam keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Die von der Stadt Köln gegenüber einer Angestellten des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ausgesprochene Kündigung wurde für unwirksam erklärt.
Keine gesteigerte politische Treuepflicht hat die Klägerin aufgrund ihrer Position, erklärte das Gericht. Die 64-Jährige nahm im November an einem Treffen von AfD-Politikern, Mitgliedern der rechtskonservativen Werteunion, Rechtsextremen und Unternehmern in Potsdam teil, bei dem nach Recherchen des Netzwerks Correctiv die Vertreibung von Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus Deutschland besprochen worden sein soll.
Die Stadt Köln sprach der Mitarbeiterin mehrere außerordentliche Kündigungen aus und begründete dies damit, dass sie durch ihre Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlichen Rechtsextremen und den dort diskutierten Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe. Das Arbeitsgericht folgte dem nicht.
Die Klägerin unterliege aufgrund ihrer Tätigkeit nur einer sogenannten einfachen politischen Treuepflicht. Damit entfalle ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, entschied das Gericht. Die Treuepflicht für Beamte besagt unter anderem, dass diese für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintreten müssen.
Das Maß an Loyalität und Treue zum öffentlichen Arbeitgeber sei von der Stellung und dem Aufgabengebiet des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig, erklärte das Arbeitsgericht. Danach schulde ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber lediglich ein solches Maß an politischer Loyalität, das für das Funktionieren seiner Arbeit unabdingbar sei.
Die einfache Treuepflicht wird dem Gericht zufolge erst dann verletzt, wenn derjenige verfassungsfeindliche Ziele aktiv fördert oder verwirklicht. Allein die Teilnahme an dem Treffen rechtfertige nicht den Schluss, dass sich die Klägerin in innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der dort besprochenen Beiträge befunden habe.
Eine weitere außerordentliche Kündigung vom März erklärte das Arbeitsgericht ebenfalls für unwirksam. Der Vorwurf, die 64-Jährige habe im Zuge eines Gerichtsverfahrens vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, treffe nicht zu.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
Schreibe einen Kommentar